Handelsplattform „NYSE“: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Webseite nyusline.com
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Webseite nyusline.com keine Erlaubnis nach dem KWG oder Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanzdienstleitungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Inhalte der auf Webseite sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Verantwortlichen unerlaubt Finanzdienstleistungen in Deutschland anbieten. Auf der Webseite befinden sich weder ein Impressum noch sonstige Informationen zum Geschäftssitz des Anbieters.
Der Betreiber der Webseite versucht den Anschein zu erwecken, es handele sich um die Handelsplattform der New York Stock Exchange, die über eine Lizensierung der amerikanischen Aufsichtsbehörden („US MSB license“) verfüge. Dies trifft nicht zu.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
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