Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Betreiber der Handelsplattform „QuantumAI“, angeboten über die Website the-quantum-ai.com/de/, keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen haben. Die Verantwortlichen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Der Inhalt der Website rechtfertigt die Annahme, dass die Betreiber unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbieten.
Die Betreiber treten auf der Website lediglich unter der Bezeichnung „QuantumAI“ auf. Dem Internetauftritt können weder ein Impressum noch sonstige Hinweise auf die Rechtsform oder den Geschäftssitz des Unternehmens entnommen werden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Kommentar hinterlassen