Handelsplattform „SuperEther“: BaFin ermittelt gegen die Ethereum Ltd., London, Großbritannien
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Ethereum Ltd., Betreiberin der Handelsplattform „SuperEther“, angeboten über die Webseite superether.io, keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Der Inhalt der Webseite sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass der Anbieter unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Der Betreiber gibt eine Registrierung im britischen Handelsregister vor. Eine unter der angegebenen Registernummer registrierte Ethereum Ltd. wurde ausweislich des Registers jedoch bereits am 07. Mai 2019 aufgelöst.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
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