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Handelsplattform „SwissChains“: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website swisschains.com

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Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Betreiber der Handelsplattform „SwissChains“, angeboten über die Webseite swisschains.com, keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen haben. Die Verantwortlichen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.

Der Inhalt der Webseite sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass der Anbieter unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.

Der Anbieter tritt auf der Seite lediglich unter der Bezeichnung „SwissChains“ auf. Dem Internetauftritt können weder ein Impressum noch sonstige Hinweise auf die Rechtsform des Unternehmens entnommen werden. Als Geschäftsadresse wird ein „City Business Center“ in London, Großbritannien, angegeben.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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