Handelsplattform tdtrade.io: BaFin ermittelt gegen den verantwortlichen Betreiber
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Handelsplattform tdtrade.io keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen, das sich selbst ohne Nennung einer Rechtsform lediglich als TDTrade bzw. TDtrade bezeichnet, wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Der Website lassen sich keinerlei Hinweise auf den Geschäftssitz des Anbieters entnehmen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Terms and Conditions“) wird an einer Stelle Bezug genommen auf estnisches Recht sowie auf das Recht von St. Vincent und die Grenadinen.
Die Inhalte auf der Website tdtrade.io sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
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