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Handelsplattform tradeofx.com: BaFin ermittelt gegen TradeoFx

Hans (CC0), Pixabay
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Handelsplattform tradeofx.com: BaFin ermittelt gegen TradeoFx

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die TradeoFx keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

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