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Handelsplattform tradergy.io: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Hans (CC0), Pixabay
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Die BaFin hat mit Bescheid vom 21. Juli 2021 gegenüber der Interactive Solutions Limited, Dominica, als Betreiber der Handelsplattform tradergy.io die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.

Auf der Plattform tradergy.io können deutsche Kunden Handelskonten eröffnen, über die Handelsaufträge unter anderem mit Forex-Produkten, Aktien und Differenzkontrakten (Contracts for DifferenceCFD) abgewickelt werden können. Die Interactive Solutions Limited stellt selbst die auf der Plattform angebotenen Preise und tritt als Gegenpartei in die Aufträge ihrer Kunden ein.

Damit betreibt die Gesellschaft gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c) Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt das Unternehmen nicht und handelt daher unerlaubt.

Der BaFin liegen unter anderem Informationen darüber vor, dass Kunden der Handelsplattform tradingon.io ohne ihr Zutun auf die Handelsplattform tradergy.io der Interactive Solutions Limited übertragen worden sind. Gegenüber dem Betreiber der Plattform tradingon.io, der Gesellschaft Netbit services and solutions limited, Tallinn, Estland, hat die BaFin bereits mit Bescheid vom 14. Mai 2020 die Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.

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