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Handelsplattform tradesafecryptofx.com: BaFin ermittelt gegen die Trade Safe CryptoFX

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Handelsplattform tradesafecryptofx.com: BaFin ermittelt gegen die Trade Safe CryptoFX

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Trade Safe CryptoFX keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf der Website tradesafecryptofx.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Auf der Seite wird mehrfach behauptet, es gäbe eine Regulierung, unter anderem durch die BaFin. Dies trifft nicht zu. Die auf tradesafecryptofx.com vorgehaltene Verlinkung führt widerrechtlich zu einer Seite in der Unternehmensdatenbank der BaFin, auf der die Zulassung des auf Malta lizenzierten Instituts NSFX Limited als grenzüberschreitender Dienstleister gemäß § 74 WpIG veröffentlicht wird. Die NSFX Limited verfügt über eine Internetpräsenz unter nsbroker.com. Wesentliche dort vorgehaltene Inhalte, unter anderem die Verlinkung auf die BaFin-Website, sind von den Verantwortlichen der Plattform tradesafecryptofx.com kopiert worden. Die NSFX Limited steht jedoch in keinerlei Verbindung zu diesem Internetauftritt. Es handelt sich hier vielmehr um einen Identitätsdiebstahl zulasten der NSFX Limited.

Der Betreiber der Internetpräsenz tradesafecryptofx.com tritt dort überwiegend unter der Bezeichnung Trade Safe CryptoFX auf. An einigen Stellen bezeichnet sich der Anbieter hingegen als P24O Limited bzw. Prime24 Option. Als Geschäftsadressen werden – teilweise nicht existente – Anschriften in den Vereinigten Staaten genannt. An einem anderen Unterpunkt tritt die Betreibergesellschaft als maltesisches Unternehmen auf.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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