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Handelsplattform upbitfxexchange.com: BaFin ermittelt gegen die UpbitFx Exchange ltd.

Hans (CC0), Pixabay
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Handelsplattform upbitfxexchange.com: BaFin ermittelt gegen die UpbitFx Exchange ltd.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die UpbitFx Exchange ltd. keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf der Website upbitfxexchange.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Auf der Seite wird mehrfach behauptet, es gäbe eine Regulierung, unter anderem durch die BaFin. Dies trifft nicht zu. Zudem wird auf der Plattform an mehreren Stellen auf die Website nsbroker.com verwiesen. Hierbei handelt es sich um den Internetauftritt des auf Malta lizenzierten Instituts NSFX Limited, das als grenzüberschreitender Dienstleister gemäß § 74 WpIG bei der BaFin registriert ist. Wesentliche Inhalte der Seite nsbroker.com sind von den Verantwortlichen der Plattform upbitfxexchange.com kopiert worden. Die NSFX Limited steht jedoch in keinerlei Verbindung zu diesem Angebot bzw. zu diesem Anbieter. Es handelt sich hier vielmehr um einen Identitätsdiebstahl zulasten der NSFX Limited.

Der Betreiber der Internetpräsenz upbitfxexchange.com tritt dort überwiegend unter der Bezeichnung UpbitFx Exchange ltd. auf. Teilweise bezeichnet sich der Anbieter hingegen auch als EM Ltd. Als Geschäftsadressen werden Anschriften in den Vereinigten Staaten sowie auf Malta genannt.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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