Handelsplattform vineab.com: BaFin ermittelt gegen die Ether Arena LTD
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Ether Arena LTD, Marshallinseln, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen, das sich auf der Website vineab.com als Teil der Exinity Gruppe bezeichnet und zuvor auch die Plattform vineabnk.com betrieben hat, wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Es fällt auf, dass die Beziehung zu Kundinnen und Kunden in den Geschäftsbedingungen („Terms and Conditions“) estnischem Recht unterworfen wird.
Die Inhalte auf der Website vineab.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin hat Informationen zusammengestellt, die Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen können, unseriöse Anbieter von Geldanlagen zu erkennen
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