Handelsplattform wsxp.de: BaFin ermittelt gegen die Verantwortlichen der „WSXP“
Der Inhalt auf der Website wsxp.de rechtfertigt die Annahme, dass die angeblich unter der Anschrift Jürgen-Ponto-Platz 1, 60329 Frankfurt am Main, ansässigen Betreiber der Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbieten. Die Internetseite der „WSXP“ ist nahezu identisch mit den ebenfalls ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenen Handelsplattformen unter euaktien.de, euschild.de, simplexp.de und kryptoinv.de.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die unbekannten Betreiber der Handelsplattform wsxp.de keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Die Verantwortlichen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin veröffentlicht auf ihrer Internetseite sowohl Warnhinweise zu unerlaubt tätigen Unternehmen als auch konkrete Maßnahmen, die sie ihnen gegenüber angeordnet hat.
Darüber hinaus warnt die BaFin auch vor bestimmten Geschäften oder Geschäftspraktiken. So hat sie schon mehrfach auf die Gefahren bei Geschäften mit nicht lizenzierten Handelsplattformen hingewiesen.
Kommentar hinterlassen