Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Shenanigans Consulting LTD, St. Vincent und die Grenadinen und Vereinigtes Königreich, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der – inhaltlich identischen – Websites altimatrade.co und altimatrade.pro sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Der Zugang von Kundinnen und Kunden der beiden Plattformen zu ihrem dort jeweils eröffneten Handelskonto erfolgt über die URL webtrader.altinvest.world.
Wie der BaFin im Zuge ihrer Ermittlungen bekannt geworden ist, verwendet der Betreiber der Plattformen im Rahmen seiner Geschäftsabwicklung eine vertragliche Vereinbarung mit der Bezeichnung „Zusammenarbeitsvertrag“. Als Vertragspartner des Kunden tritt darin die Gesellschaft DNCA Invest, Luxemburg, auf. Es wird eine „Referenznummer: 732960“ genannt. Das Vertragswerk trägt das Logo „DNCA Investments“. Zudem ist dort ein Stempelabdruck der britischen Finanzmarktaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) aufgebracht.
Es ist davon auszugehen, dass eine Autorisierung der FCA hierfür nicht vorliegt. Die Firmierung „DNCA Invest“ ist der BaFin bereits im Zusammenhang mit ihren bankaufsichtlichen Ermittlungen gegen die Xertz Consulting Inc. bekannt geworden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
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