Übersetzungen von einer anderen Sprache können dann schon einmal für Verwirrung sorgen, was gerade in solchen wichtigen Punkten dann nicht der Fall sein sollte. Deshalb stellt sich natürlich die Frage, warum der Text (s.u.) nicht in deutscher Sprache veröffentlicht wird, um von Beginn an Auslegungsmissverständnisse zu vermeiden?
Handelsplätze sollen sicherstellen, dass ihre Handelssysteme widerstandsfähig sind und dass es Notfallsicherungen gibt, um den Handel vorübergehend anzuhalten oder einzuschränken, wenn es zu plötzlichen, unerwarteten Preisschwankungen kommt. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat entsprechende Leitlinien zur Kalibrierung von Notfallsicherungen und Veröffentlichung von Handelseinstellungen herausgegeben, die auf den Regelungen der europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) basieren. Die BaFin erklärt, dass sie diese Leitlinien in der Aufsichtspraxis anwenden wird.
Ziel der ESMA-Leitlinien ist es, bei der Kalibrierung von Notfallsicherungen gemeinsame europäische Standards zu entwickeln sowie generell eine einheitliche Anwendung der Bestimmungen aus Artikel 48 Absatz 5 MiFID II zu gewährleisten. Die Leitlinien gelten für Handelsplätze – also regulierte Märkte, Multilaterale Handelssysteme (MTFs) und Organisierte Handelssysteme (OTFs) –, deren Systeme algorithmischen Handel ermöglichen oder unterstützen. Sie sind nicht auf eine bestimmte Art von Notfallsicherung beschränkt, sondern beziehen sich auf alle Mechanismen, die Handelsplätze gemäß Artikel 48 Absatz 5 MiFID II potenziell vorsehen können.
Gültig sind die Leitlinien ab dem 3. Januar 2018. Nähere Informationen zum Berichtswesen an die ESMA enthält ein ergänzendes Dokument.
Kommentar hinterlassen