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Hannover 96 GmbH & Co.KGaA – Bilanz

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Hannover 96 GmbH & Co.KGaA

Hannover

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020

Bilanz zum 30. Juni 2020

AKTIVA

30.06.2020 Vorjahr
Euro Euro Euro
I. Anlagevermögen
A. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.104,50 7.408,50
2. Spielerwerte 5.526.900,50 5.530.005,00 18.050.552,50
B. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 10.525.214,00 10.867.768,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.748.885,50 6.119.782,00
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 50.000,00 16.324.099,50 0,00
II. Umlaufvermögen
A. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.304.518,47 510.600,90
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 802.238,12 932.399,48
3. Forderungen aus Transfer 4.449.666,00 20.984.000,00
4. sonstige Vermögensgegenstände 1.513.948,50 8.070.371,09 1.492.589,38
B. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.123.435,65 2.891.460,81
III. Rechnungsabgrenzungsposten 954.643,33 1.695.147,83
40.002.554,57 63.551.709,40

PASSIVA

30.06.2020 Vorjahr
Euro Euro Euro
I. Eigenkapital
A. Gezeichnetes Kapital 23.000.000,00 13.000.000,00
B. Gewinnrücklagen 1.300.000,00 1.300.000,00
C. Verlustvortrag 6.824.564,87- 3.072.912,80-
D. Jahresfehlbetrag 9.109.756,59- 3.751.652,07-
II. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 1.200.000,00 1.200.000,00
2. sonstige Rückstellungen 3.484.565,67 4.684.565,67 8.455.720,65
III. Verbindlichkeiten
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 400.000,00 0,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.853.351,48 704.755,79
3. Verbindlichkeiten aus Transfer 331.045,67 8.530.047,73
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 12.047.592,30 19.539.285,60
5. sonstige Verbindlichkeiten 11.620.416,53 26.252.405,98 14.058.052,96
– davon aus Steuern Euro 2.013.635,87 (Euro 5.723.840,18)
– davon im Rahmen der sozialen Sicherheit Euro 98.636,15 (Euro 1.115,42)
IV. Rechnungsabgrenzungsposten 699.904,38 3.588.411,54
40.002.554,57 63.551.709,40

Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro
1. Umsatzerlöse 45.589.685,69 94.159.544,17
2. Sonstige betriebliche Erträge 2.681.817,23 2.056.332,01
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.007.906,61- 2.500.915,39-
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 22.932.453,42- 45.605.228,36-
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 3.377.906,05- 2.751.941,65-
5. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 7.184.030,99- 15.470.001,37-
6. sonstige betriebliche Aufwendungen 21.337.188,56- 33.109.412,73-
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.960,00 43.069,48
– davon aus der Abzinsung von Rückstellungen 0,00 (38.290,46)
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 479.266,04- 423.366,55-
– davon aus der Aufzinsung von RSt 4.511,32 (95.347,56)
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 200,40-
10. Ergebnis nach Steuern 9.044.288,75- 3.602.180,79-
11. sonstige Steuern 65.467,84- 149.471,28-
12. Jahresfehlbetrag 9.109.756,59 3.751.652,07

Anhang zum 30. Juni 2020

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 ist gemäß den für große Kapitalgesellschaften geltenden Gliederungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der §§ 150, 152 und 158 AktG und unter Beachtung der von der DFL Deutsche Fußball-Liga GmbH in der Fassung vom 4. Dezember 2019 veröffentlichten Anforderungen an die Berichterstattung über die Prüfung des Jahresabschlusses von Vereinen und Kapitalgesellschaften durch Wirtschaftsprüfer aufgestellt.

Die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke sind ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder Anhang anzubringen sind, aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit grundsätzlich im Anhang aufgeführt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Erstellung des Abschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB, „Going-Concern-Prinzip“).

1. Anlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und – soweit abnutzbar – vermindert um planmäßige Abschreibungen aktiviert.

Die handelsrechtlichen Abschreibungen wurden in Übereinstimmung mit den steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Es wurde ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert von höchstens € 800,00 netto wurden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.

2. Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu ihrem Nennwert bilanziert. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen worden.

3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die als Aufwand zu erfassenden Rechnungen für Spielerberater – nur bei Spielern, deren Verträge verlängert bzw. die ablösefrei verpflichtet wurden – werden in einem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten, sofern die Zahlungen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, abgebildet und monatlich fortlaufend als Aufwand erfasst.

4. Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekanntgegeben werden.

5. Verbindlichkeiten

Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag. Die erhaltenen Anzahlungen sind um die darin enthaltene Umsatzsteuer vermindert (Nettomethode).

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem nachfolgend dargestellten Anlagespiegel ersichtlich. Die unter den immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Spielerablösesummen werden planmäßig über die jeweilige Vertragslaufzeit abgeschrieben.

Anlagespiegel zum 30. Juni 2020

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Historische AK Zugänge in Periode Umbuchungen Abgänge in Periode Stand 30.06.20
Euro Euro Euro Euro Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 58.455,98 0,00 0,00 0,00 58.455,98
2. Spielerwerte 49.229.390,63 3.000.791,00 0,00 33.548.407,50 18.681.774,13
Summe 49.287.846,61 3.000.791,00 0,00 33.548.407,50 18.740.230,11
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte etc. 11.924.152,67 11.891,74 0,00 0,00 11.936.044,41
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.973.430,88 55.051,75 0,00 44.650,13 7.983.832,50
3. gel. Anzahlungen 0,00 50.000,00 0,00 0,00 50.000,00
Summe 19.897.583,55 116.943,49 0,00 44.650,13 19.969.876,91
Summe 69.185.430,16 3.117.734,49 0,00 33.593.057,63 38.710.107,02
Kumulierte Abschreibungen
Vortrag Abschreibung des Geschäftsjahres Umbuchungen Abgänge Stand 30.06.20
Euro Euro Euro Euro Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 51.047,48 4.304,00 0,00 0,00 55.351,48
2. Spielerwerte 31.178.838,13 6.399.357,00 0,00 24.423.321,50 13.154.873,63
Summe 31.229.885,61 6.403.661,00 0,00 24.423.321,50 13.210.225,11
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte etc. 1.098.551,09 354.445,74 0,00 0,00 1.452.996,83
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.811.482,46 425.924,25 0,00 44.626,13 2.192.780,58
3. gel. Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe 2.910.033,55 780.369,99 0,00 44.626,13 3.645.777,41
Summe 34.139.919,16 7.184.030,99 0,00 24.467.947,63 16.856.002,52
Buchwerte
30.06.20 30.06.19
Euro Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.104,50 7.408,50
2. Spielerwerte 5.526.900,50 18.050.552,50
Summe 5.530.005,00 18.057.961,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte etc. 10.483.047,58 10.825.601,58
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.791.051,92 6.161.948,42
3. gel. Anzahlungen 50.000,00 0,00
Summe 16.324.099,50 16.987.550,00
Summe 21.854.104,50 35.045.511,00

2. Umlaufvermögen

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von T€ 448 gegenüber dem Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. Alle anderen Forderungen haben eine Restlaufzeit unter einem Jahr. Im Berichtsjahr bestehen keine sonstigen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen gehören zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

3. Eigenkapital

Das Grundkapital zum 30. Juni 2020 ist in 23.000.000 Stückaktien zu einem umgerechneten Nennwert von 1 Euro pro Stückaktie eingeteilt. Die Aktien sind Namensaktien.

Zudem wurde in Vorjahren eine gesetzliche Rücklage gem. § 150 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) in Höhe von T€ 1.300 gebildet und als Gewinnrücklage ausgewiesen.

4. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Einzelnen die Beiträge für ausstehende Gehälter in Höhe von T€ 232, die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft in Höhe von T€ 1.050 sowie für ausstehende Rechnungen in Höhe von insgesamt T€ 1.010, aus Transferverträgen in Höhe von T€ 1.167 sowie für Abschluss und Prüfung T€ 26.

Die in Vorjahren gebildete Steuerrückstellung in Höhe von T€ 1.200 wurde für den zu erwartenden Steueraufwand aus den Betriebsprüfungen der Jahre 2009-2018 gebildet.

5. Verbindlichkeiten

Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt.

Bilanzposten Gesamtbetrag Bilanz 30.06.20 Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren
in T€ in T€ in T€
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 400 0 400
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.853 1.853 0
Verbindlichkeiten aus Transfer 331 331 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 12.048 12.048 0
Sonstige Verbindlichkeiten 11.620 3.850 7.770
Summe 26.252 18.082 8.170

Sonstige Verbindlichkeiten bestanden zum Stichtag in Höhe von T€: 11.620

davon aus Steuern: 2.014 T€

davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: 99 T€

Verbindlichkeiten aus Transfer gehören zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, werden jedoch zur Erhöhung der Aussagekraft separat ausgewiesen.

Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen gehören zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

6. Passive Rechnungsabgrenzung

In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind aufgrund der durch die Corona-Pandemie bedingten Untersagung von Sportveranstaltungen nicht die üblichen Einnahmen aus Werbeleistungen sowie dem Verkauf von Dauerkarten für die Saison 2020/​21 erfasst, sondern nur die Einnahmen aus Aktivitäten der Fußballschule und einem Signing Fee der Vermarktungsagentur SPORTFIVE (bis 28. Mai 2020 Lagardere Sports). Dieses wurde für eine Vertragsverlängerung gewährt und wird seit Juli 2014 halbjährlich aufgelöst.

7. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen

Für die Nutzung der HDI Arena, Robert-Enke-Str. 3, besteht mit der Hannover 96 Arena GmbH & Co. KG ein Mietvertrag mit einer jährlichen Zahlungsverpflichtung in Höhe T€ 5.160, der bis zum 31. März 2030 befristet ist. Bedingt durch die Corona-Pandemie wurde der Mietzins für die Zeit vom 01. Juli 2020 bis 30. Juni 2022 um 50% reduziert. Sollte allerdings innerhalb dieser Zeit die Zuschauerbeschränkung aufgehoben werden, gelten die ursprünglichen Bedingungen.

8. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 30. Juni 2020 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag für Videobanden von ca. T€ 300 jährlich (Laufzeit bis 30. Juni 2022).

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 Abs. 1 Satz 1 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

1. Transfererträge und -aufwendungen

Im Berichtsjahr wurden Transfererlöse in Höhe von T€ 2.278 erzielt. An Transferaufwendungen wurden T€ 3.001 für vier neue Spieler erfasst.

2. Fortschreibung des Jahresüberschusses nach § 158 Abs. 1 S. 2 AktG

30.06.2020 30.06.2019
Verlustvortrag -6.824.564,87 -3.072.912,80
Jahresfehlbetrag -9.109.756,59 -3.751.652,07
Bilanzverlust -15.934.321,46 -6.824.564,87

V. Sonstige Angaben

1. Anzahl der Mitarbeiter

Anzahl der Mitarbeiter beträgt im Durchschnitt 252.

30. September 240 (240 Angestellte)
31. Dezember 255 (255 Angestellte)
31. März 254 (254 Angestellte)
30. Juni 256 (256 Angestellte)

Auszubildende gab es im Berichtsjahr keine, Praktikanten wurden hier nicht mit einbezogen.

2. Angabe Gesamthonorar Wirtschaftsprüfer

Das vom Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses berechnete Gesamthonorar nach § 285 Nr. 17 HGB setzt sich wie folgt zusammen:

a) Abschlussprüfungsleistungen € 39.000,00
b) Steuerberatungsleistungen € 25.000,00
€ 64.000,00

3. Gesellschaftsorgane

Persönlich haftende Gesellschafterin ohne Kapitaleinlage:

Hannover 96 Management GmbH mit Sitz in Hannover

Die Geschäftsführung obliegt

Herrn Martin Kind, Burgwedel

Herrn Björn Bremer, Pattensen (bis 24. Juni 2020)

Herr Martin Kind war zum Bilanzstichtag einziger Geschäftsführer der Gesellschaft mit Einzelvertretungsvollmacht.

Dem Aufsichtsrat gehören folgende Mitglieder an:

Thomas R. Fischer, Vorsitzender (Vorstandssprecher Bankhaus Marcard, Stein & Co. AG)

Roland Frobel, (ehern. GF Dirk Rossmann GmbH/​ Steuerberater)

Dipl.-Kfm. Rainer Feuerhake (ehem. Vorstand TUI AG)

Dr. Martin Biskowitz (Arzt)

Bastian Hellberg (Privatier, ehem. Verwaltungsdirektor Niedersächsischer Fußball Verband e.V.)

Sebastian Kramer (unbekannt)

Ralf Nestler (Rechtsanwalt)

Es wurden keine Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrates für ihre Mandate gezahlt.

4. Angaben zur Gesellschaft

Die Gesellschaft operiert als Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer „GmbH & Co. KGaA“. Sie wird im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter der Nummer HRB 58358 geführt.

5. Angaben des persönlich haftenden Gesellschafters

Gemäß § 285 Nr.15 HGB erfolgt die Angabe des persönlich haftenden Gesellschafters:

Firma Sitz gezeichnetes Kapital
Hannover 96 Management GmbH Hannover 25.000,00 €

Die Gesellschaft wird im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter der Nummer HRB 58240 geführt.

6. Verbundene Unternehmen

Mutterunternehmen der Gesellschaft ist:

Beteiligung Beteiligung
%
Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG (Sitz in Hannover) 100,00 23.000.000,00

 

Hannover, 08. September 2020

gez. Martin Kind

Lagebericht zum 30. Juni 2020

A. Darstellung des Saisonverlaufs

1. Zusammenfassende Darstellung HANNOVER 96 im Kontext zur Gesamtsituation im Profifußball in Deutschland

Die sportliche Entwicklung von HANNOVER 96 in der Saison 2019/​20 verlief insgesamt sehr durchwachsen und es drohte zeitweise der Abstiegskampf in der 2. Bundesliga. Dieser konnte durch diverse Personalwechsel und gut funktionierende Neuzugänge nach der Winterpause letzten Endes vermieden werden. Am Ende fand die Saison 2019/​20 mit dem 6. Tabellenplatz sportlich betrachtet ein versöhnliches Ende.

Generell stand das 2. Saisonhalbjahr ganz im Zeichen der weltweit grassierenden Corona-Krise, die ab März 2020 nicht nur den Spielbetrieb der Bundesliga und 2. Bundesliga, sondern auch große Teile aus Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft lahmlegte bzw. dies immer noch tut. Dabei konnten die 36 Vereine der 1. und 2. Bundesliga gemeinsam mit der DFL Deutsche Fußball-Liga GmbH ein Durchführungskonzept erstellen, das es den Mannschaften der beiden höchsten deutschen Fußballligen erlaubte, den Spielbetrieb ohne Zuschauer (sog. Geisterspiele) und unter teils massiven Auflagen fortzusetzen, um die Saison 2019/​20 sportlich einem Ende zuzuführen. Dieses gelang schlussendlich und die abgelaufene Spielzeit wurde mit dem letzten Spiel gegen den VfL Bochum am 28. Juni 2020 abgeschlossen.

Nach dem Abstieg aus der Bundesliga am Ende der Saison 2018/​19 hat HANNOVER 96 zu Beginn der abgelaufenen Saison zahlreiche personelle Veränderungen vornehmen müssen und im Sommer 2019 neben einem neuen Sportdirektor und einem neuen Trainer neun neue Spieler verpflichtet, von denen jeweils drei von anderen Clubs bis zum 30. Juni 2020 geliehen, ablösefrei bzw. gegen Zahlung einer Ablösesumme verpflichtet wurden. Gleichzeitig verließen nach dem Abstieg 2018/​19 19 Spieler den Club aufgrund auslaufender Verträge, Transfers oder Ausleihen bis zum Ablauf der Sommertransferperiode. In der Winterpause wurden insgesamt fünf Spieler nachverpflichtet, von denen einer ausgeliehen wurde und dessen Leihe zum 30. Juni 2020 planmäßig endete. Drei weitere Spieler wurden ablösefrei, ein Letzter gegen Ablösezahlung verpflichtet. Drei Spieler verließen den Verein, davon zwei, die erst zu Beginn der Saison zu HANNOVER 96 gewechselt waren.

Angesichts der einzigartigen Umstände, die den 2. Teil der Saison 2019/​20 umgaben, erscheinen uns die Angabe von Durchschnittszahlen sowie Vergleiche zu Planzahlen vage und nicht aussagekräftig. Fakt ist, HANNOVER 96 erreichte auch aufgrund von sportlichen Misserfolgen in der Hinserie in acht Heimspielen einen Zuschauerschnitt von 24.978, während der Durchschnitt der vier Heimspiele, die bis zur Unterbrechung der Saison ausgetragen wurden, bei 32.950 lag, worunter mit dem Spiel gegen den Hamburger SV am 15. Februar 2020 das einzige ausverkaufte Heimspiel der Saison 2019/​20 war.

Durch die wochenlange Unsicherheit, ob die Saison 2019/​20 fortgesetzt und im Idealfall auch zu Ende gebracht werden konnte, ergaben sich im Bereich der Fernsehgelder und der Sponsoringerlöse ebenfalls massive Verschiebungen, die einen Vergleich mit den Vorjahreszahlen ad absurdum führen würden. Die DFL als vereinnehmende und an die Clubs ausschüttende Institution sah sich ebenfalls großer Unsicherheiten in der Realisierung von Fernsehgelderlösen seitens der unterschiedlichen Sendeanstalten ausgesetzt, so dass lange unklar war, ob die vierte und letzte TV-Geldrate überhaupt und wenn doch, in welcher Höhe und welchem Zahlungsrhythmus ausgekehrt werden könnte.

Gleiches gilt für Sponsorengelder, die von den Clubs teilweise nur stark vermindert realisiert werden konnten. Hintergrund sind hier neben teilweise großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Partner natürlich bereits die im Vorfeld vertraglich vereinbarten Reduzierung der Gelder im Falle eines Abstiegs aus der Bundesliga.

Im Einzelnen ergibt sich danach folgendes Bild zur Lage von HANNOVER 96 zum 30. Juni 2020.

2. Umsatzentwicklung

Trotz der unter 1.) genannten Umstände erreichten die Erlöse aus dem Spielbetrieb im Berichtsjahr 49,7% des Vorjahresniveaus, die Erlöse aus Sponsoring erreichten 52,7% und die Erlöse aus TV- und medialen Verwertungsrechten kamen auf 62,8% des Vorjahres, wobei sich letztgenannte wesentlich durch den Abstieg in die 2. Bundesliga reduzierten.

Insgesamt betrug die Gesamtleistung der Gesellschaft (Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge) zum 30. Juni 2020 mit T€ 45.739 exakt 47,54% des Vorjahreswertes.

Der Abstieg aus der Bundesliga, die damit einhergehende Reduzierung der Ticketpreise, eine deutlich geringere Auslastung der HDI Arena sowie erhebliche Einbußen im Hospitalitybereich sind hier als Hauptgründe für den vehementen Einbruch der Erlöse aus Spielbetrieb zu nennen. Dazu kommen die fünf letzten Heimspiele, aus denen keinerlei Erlöse aus Ticketing & Catering erzielt werden konnten, da hierfür keine Zuschauer mehr zugelassen waren. Auch im DFB-Pokal kam man nicht über die 1. Runde hinaus und verlor auswärts beim Karlsruher SC. Die Erlöse aus Spielbetrieb verringerten sich im Vergleich zur Vorsaison um T€ 6.591 auf nunmehr T€ 6.510.

Die Erträge aus Medienrechten per 30. Juni 2020 haben sich im Vergleich zum Vorjahr um T€ 15.112 auf T€ 25.516 verringert. Wesentliche Ursache ist auch hier der Abstieg von HANNOVER 96 aus der Bundesliga. Teilnahme am Spielbetrieb der Bundesliga und der damit einhergehenden Zufluss aus den Töpfen der Medienerlöse der Bundesliga. Dem steht eine Reduzierung der Medienerlöse aus dem DFB-Pokal um mehr als 50% auf T€ 175 entgegen.

Die Werbeerträge verringerten sich zum 30. Juni 2020 um T€ 9.977 auf T€ 11.138 und erreichten somit 52,8% des Vorjahresniveaus. Grund für diese beinahe Halbierung ist auch hier im Wesentlichen der Abstieg aus der Bundesliga, einhergehend mit reduzierten Sponsorenleistungen bzw. der Beendigung diverser Sponsorenengagements.

HANNOVER 96 wurde in der Saison 2019/​20 durch den Hauptsponsor Heinz von Heiden GmbH Massivhäuser und weitere Sponsoren wie dem HDI, dem neuen Ausrüster MACRON S.P.A., Bologna/​Italien, der Gilde-Brauerei GmbH, der VW AG, der Continental AG und der AOK Niedersachsen finanziell unterstützt. Die Medienpartnerschaft mit NDR 2 bestand fort, endet jedoch mit dem 30. Juni 2020.

3. Finanzbereich

Im Geschäftsjahr 2019/​20 wurde aus der laufenden Geschäftstätigkeit ein deutlicher Mittelabfluss (T€ -5.780) verzeichnet, der aus den vorhandenen liquiden Mitteln bestritten werden konnte. Der positive Cashflow aus den Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens (+T€ 5.600) wurde durch die Investitionen in immaterielle und materielle Vermögenswerte zu 55,7% wieder aufgezehrt. Die unterjährige Kapitalerhöhung führte zu einer Verbesserung des Finanzmittelbestands um T€ 6.232 auf T€ 9.123.

Miet- und Pachtverträge

Die HDI Arena ist seit Abschluss der Umbauarbeiten im Januar 2005 eine Fußballarena, die die internationalen Ansprüchen genügt. Ebenfalls im Januar 2005 wurde ein Nutzungsvertrag mit der Hannover 96 Arena GmbH & Co. KG abgeschlossen.

Weiterhin hat HANNOVER 96 das Eilenriedestadion zum 01. März 2001 von der Landeshauptstadt Hannover im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages übertragen bekommen. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2096. Auf dem Gelände des Eilenriedestadions wurde ein modernes Nachwuchsleistungszentrum „Die Akademie“ und ein Stadion für 2.500 Zuschauer mit einem Investitionsvolumen von rund 18 Mio. Euro errichtet. Die Fertigstellung erfolgte im Herbst 2017.

4. Investitionen in das Spielervermögen

Im Geschäftsjahr wurden Investitionen in das Lizenzspielervermögen von T€ 3.001 getätigt.

5. Wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres

Aufgrund des Abstiegs in die 2. Bundesliga bekam die Lizenzspielermannschaft ein anderes Gesicht. Neun neue Spieler kamen hinzu während 19 andere Spieler den Club nach dem Abstieg verließen. In der Winterpause wurden zur weiteren Stärkung der Mannschaftsstruktur fünf zum Teil sehr erfahrende Spieler ausgeliehen bzw. fest verpflichtet, während drei Spieler den Klub wieder verließen.

Im Geschäftsjahr wurde das Vertragsverhältnis mit dem ehemaligen Sportmanager Horst Heldt zum 30. September 2019 beendet, nachdem dieser bereits seit dem 26. April 2019 beurlaubt war. Bereits zu Saisonbeginn wurde mit Jan Schlaudraff ein Nachfolger für diese Position installiert. Die Nachfolge auf dem Trainerposten trat Mirko Slomka an, der den nach dem Abstieg in die 2. Bundesliga ausgeschiedenen Thomas Doll ersetzte.

Nachdem jedoch das Erreichen der sportlichen Ziele schnell in Gefahr geriet und die Mannschaft drohte, in den Abstiegskampf der 2. Bundesliga zu geraten, entschied sich die Unternehmensführung am 15. November 2019 zu einem erneuten Wechsel des Trainers. Neuer Trainer ist nun Kenan Kocak, der sich bereits zuvor über einige Jahre beim SV Sandhausen einen sehr guten Namen gemacht hat und dessen Vertrag aufgrund der positiven sportlichen Entwicklung am 21. April 2020 um drei Jahre bis zum 30. Juni 2023 verlängert wurde.

Auf der Position des Sportdirektors kam es am 16. Januar 2020 aufgrund von unterschiedlichen Auffassungen in der sportlichen Zielsetzung zur Freistellung von Jan Schlaudraff. Dieses Arbeitsverhältnis wurde arbeitgeberseitig zum 29. Februar 2020 beendet. Eine rechtliche Auseinandersetzung ist jedoch anhängig. Die Position des Sportdirektors wurde innerhalb der eigenen Reihen mit Gerhard Zuber besetzt, der in dieser Funktion ebenfalls bis zum 30. Juni 2023 agieren soll.

Innerhalb der Geschäftsführung kam es durch offizielle Handelsregistereintragung am 24. Juni 2020 zur Abberufung des seit 2016 als Geschäftsführer eingesetzten Björn Bremer. Herr Bremer ist jedoch nach wie vor im Unternehmen tätig.

Bedingt durch die große wirtschaftliche Unsicherheit aufgrund der coronabedingten Saisonunterbrechung kam es innerhalb der Gesellschaft in der Zeit vom 01. April bis zum 30. Juni 2020 erstmalig zur Kurzarbeit. Diese Maßnahme betraf in erster Linie mannschaftsnah agierende Abteilungen, wie den Bereich Medien & Kommunikation, das Greenkeeping sowie die gesamte Akademie von HANNOVER 96. Aufgrund des innerhalb dieser Zeit beschlossenen Restarts des Spielbetriebes konnte die Kurzarbeit aber sukzessive zurückgefahren und inzwischen beendet werden. Mit dem Spielerrat des Lizenzspielerkaders wurde für den vorgenannten Zeitraum ein prozentualer Gehaltsverzicht vereinbart.

B. Darstellung der Lage

1. Vermögenslage

Das bilanzielle Vermögen verringerte sich im Berichtsjahr um T€ 23.549 auf nunmehr T€ 40.003. Hierzu trug eine deutliche Reduzierung der Spielerwerte im Anlagevermögen bei, die immaterielle Vermögensstände für die Gesellschaft bedeuten und sich um T€ 12.524 verringerten.

Bei den Sachanlagen reduzierten im Wesentlichen die linearen, planmäßigen Abschreibungen die entsprechenden Vermögenswerte. Hier ergab sich eine Reduzierung um T€ 663 auf T€ 16.324.

Im Umlaufvermögen erhöhten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um T€ 794 und die sonstigen Vermögensstände um T€ 21. Demgegenüber konnten die Forderungen gegen verbundene Unternehmen um T€ 130 sowie die Forderungen aus Transfer erheblich um T€ 16.534 verringert und somit liquiditätswirksam reduziert werden.

2. Finanzlage

Die Kapitalflussrechnung zeigt einen Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit von T€ 5.934 sowie einen Mittelzufluss aus dem Bereich der Investitionstätigkeit in Höhe von T€ 2.485. Der Finanzmittelbestand erhöhte sich zum 30. Juni 2020 um T€ 6.232 auf T€ 9.123 insbesondere aufgrund der Kapitalerhöhung in Höhe von T€ 10.000.

3. Ertragslage

Das von der Lizenzmannschaft erwirtschaftete Ergebnis liegt zum 30. Juni 2020 bei -T€ 1.780.

Die Werbeerträge lagen bei T€ 11.138, die Transfererlöse bei 2.278. Die Erträge aus medialer Verwertung und Gemeinschaftsvermarktung verringerten sich von T€ 40.628 auf T€ 25.516.

C. Hinweise auf wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Sportlich betrachtet hat die Lizenzspielermannschaft von HANNOVER 96 ihr Saisonziel 2019/​20 nicht erreicht. Dennoch muss es das Ziel sein, innerhalb der nächsten ein bis zwei Spielzeiten wieder in die Bundesliga aufzusteigen. Angesichts der Ausgeglichenheit der 2. Bundesliga sowie hoher wirtschaftlicher Unsicherheit innerhalb der gesamtdeutschen Wirtschaft ist ein solches Ziel zwar wünschenswert, aber gleichzeitig mit hohen Unwägbarkeiten verbunden.

Elementar für HANNOVER 96 sind die Erlöse aus TV-Geldern und Sponsoring, um eine Infrastruktur zu erschaffen bzw. zu erhalten, die es dem Klub möglich macht, Ziele zu erreichen. Diese sind jedoch ebenfalls von hoher Unsicherheit geprägt, da vollkommen unklar ist, wie sich die Coronapandemie innerhalb der Gesellschaft entwickelt. Die Spätfolgen des Lockdowns im März und April 2020 werden für alle Klubs, insbesondere der 2. Bundesliga, noch lange spürbar sein.

Die geschaffene Struktur von HANNOVER 96 kann im Vergleich zu vielen anderen Klubs als gesund und stabil bezeichnet werden, jedoch ist auch für uns ein reibungsloser Spielbetrieb, sportlicher Erfolg sowie mittelfristig die Rückkehr unserer Fans und aller Zuschauer in die HDI Arena von immenser Bedeutung.

Ebenfalls von hoher Bedeutung sind in der aktuellen Phase ein gesundes kaufmännisches Wirtschaften, der schonende Umgang bzw. der richtige Einsatz von Ressourcen, um sich bietende Marktmöglichkeiten frühzeitig zu erkennen und konsequent zu nutzen. Bezeichnend dafür ist zum Beispiel die Geduld am Transfermarkt, der in dieser Saison 2020/​21 bis zum 05. Oktober 2020 geöffnet ist.

Unklar ist nach wie vor, wann HANNOVER 96 wieder mit der Erlöskomponente „Ticketing“ planen kann. Aufgrund eines Rundschreibens der DFL vom 28. August 2020 wurde empfohlen, die komplette Spielzeit 2020/​21 ohne Zuschauererlöse zu planen, was aber nicht heißt, dass über die vollständige Saison keine Zuschauer in die HDI Arena dürfen. Vielmehr hängt dies von politischen Entscheidungen ab. Wie viele Zuschauer möglicherweise zugelassen werden, ist aktuell innerhalb der Bundesländer noch sehr unterschiedlich geregelt.

Voraussichtliche Entwicklung (§ 289 Abs. 2, Nr. 2 HGB)

Ein guter Saisonstart wird in dieser Saison von enormer Bedeutung sein. Er kann innerhalb der Stadt, der Region Hannover und seiner großen Anhängerschaft eine große Entscheidungshilfe sein, HANNOVER 96 auf dem Weg zu seinen Zielen bei der Wiederzulassung von Zuschauern zu unterstützen. Gleichermaßen stärkt es das Vertrauen unserer Partner in das Produkt HANNOVER 96 zu investieren, wenn es die eigene Unternehmenssituation erlaubt.

Das Unternehmen plant für die Spielzeit 2020/​21 mit einem Umsatz von rund 42 Mio€ und einem Verlust von knapp 3 Mio€. Aus der daraus abgeleiteten Liquiditätsplanung erwartet HANNOVER 96 zum 30. Juni 2021 einen Bestand an liquiden Mitteln von rund 6,8 Mio€. Nach den Vorgaben der DFL hat HANNOVER 96 ein zweites Planszenario entwickelt, in dem auf den Ansatz von Zuschauereinnahmen vollständig verzichtet wird. Aus dieser Alternativplanung ergibt sich ein Verlust in Höhe von 4,24 Mio€ sowie ein Bestand an liquiden Mitteln zum 30. Juni 2021 in Höhe von rund 5,5 Mio€. In diesen Planungen ist der erwartete Verkauf von Dauerkarten für die Saison 2021/​22 noch nicht liquiditätswirksam berücksichtigt. Die Geschäftsleitung sieht die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft auch unter ungünstigen Planungsannahmen als gesichert an.

Trotz der unsicheren Ausgangslage besteht aus unserer Sicht durchaus Anlass zum Optimismus, dass dies unter Einhaltung der vorgenannten Handlungsweisen auch gelingen kann.

 

Hannover, 10. September 2020

Hannover 96 GmbH & Co. KGaA

Gez. Martin Kind

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An die Hannover 96 GmbH & Co. KGaA:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA – bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

13.

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie den einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften der Statuten des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL e.V.) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 und

14.

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie den einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften der Statuten des DFL e.V. in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.Unter https:/​/​www.idw.de/​idw/​verlautbarungen/​bestaetigungsvermerk/​hgb-ja-non-pie enthält die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks.

 

Braunschweig, 18. September 2020

AudiTax GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft

Dipl.-Kfm. Markus Wien, Wirtschaftsprüfer

Sonstige Berichtsbestandteile

Der Jahresabschluss wurde am 25. November 2020 festgestellt.

Bericht des Aufsichtsrats der HANNOVER 96 GmbH & Co. KGaA zum Wirtschaftsjahr 2019/​20

An die Gesellschafterin der HANNOVER 96 GmbH & Co. KGaA

Der Aufsichtsrat informiert im nachfolgenden Bericht über seine Tätigkeit im Wirtschaftsjahr 2019/​20. Im Mittelpunkt der Beratungen mit der Geschäftsführung standen die Analyse der sportlichen Entwicklung, aber besonders die Auswirkungen der gegenwärtigen Coronakrise auf die wirtschaftliche Situation der HANNOVER 96 GmbH & Co. KGaA.

Der Aufsichtsrat der HANNOVER 96 GmbH & Co. KGaA bestand im Wirtschaftsjahr 2019/​20 aus sieben Mitgliedern mit zwei entsandten Mitgliedern des „Hannoverscher Sportverein von 1896 e.V.“. Die Mitglieder decken unterschiedliche Kompetenzfelder bestehend aus Finanzen und Management, Sport und Fußball-Verbandswesen, Recht, Steuer und Medizin ab. Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungs- und Investitionsausschuss (Wirtschaftsausschuss) und einen Sportausschuss gebildet.

Auch im Wirtschaftsjahr hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Dies im kontinuierlichen Dialog mit der Geschäftsführung der Gesellschaft, die er bei der Leitung des Unternehmens sowohl beraten als auch gemäß § 111 AktG überwacht hat.

Die Arbeit des Aufsichtsrates der HANNOVER 96 GmbH & Co. KGaA begegnete im Jahre 2019/​20 folgenden Themenschwerpunkten: Die unbefriedigende sportliche Entwicklung in der Hinrunde, damit verbundene Personalwechsel, der Erhalt und weitere Verbesserung der Kapitalausstattung der Gesellschaft, insbesondere vor dem Hintergrund reduzierter Erlöse in der 2. Bundesliga und der aktuell bestehenden Coronakrise nebst ihrer möglichen Auswirkungen für die Zukunft. Große Unsicherheiten hinsichtlich Zuschauereinnahmen, bestehenden und potentiellen Partnerschaften im Sponsoring sowie die allgegenwärtigen Gefahr eines weiteren Lock- downs, der eine erneute Unterbrechung des Spielbetriebs zur Folge hätte, erschwert die Planung von Erlösen und Cash Flows. Eine kaufmännisch sinnvolle und vor allem stichhaltige Planungsrechnung basiert daher im Wesentlichen auf Annahmen, die lediglich in einem „worst-case“ bzw. „best-case“ Szenario dargestellt werden können.

Aus diesen Gründen steht die Liquiditätssicherung der Gesellschaft im Vordergrund. Investitionen in den Spielerkader sind behutsam und unter Schonung der wirtschaftlichen Ressourcen vorzunehmen. Dennoch bleibt für die kommende Spielzeit das Ziel bestehen, sich sportlich Richtung Bundesliga zu orientieren. Weiterhin wird dem Nachwuchsleistungszentrum (jetzt: „Die Akademie“), insbesondere durch die vorgenannten Punkte, eine sportlich und wirtschaftlich noch größere Bedeutung beikommen.

Weitere Schwerpunkte der Arbeit des Aufsichtsrates waren auch in diesem Jahr die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des internen Risikomanagementsystems sowie der Abschlussprüfung, der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen.

Der Aufsichtsrat hat im Wirtschaftsjahr 2019/​20 am 25. September 2019, am 12. November 2019, am 11. März 2020 und am 17. Juni 2020 förmliche Sitzungen abgehalten. Des Weiteren stimmte der Aufsichtsrat per Umlaufbeschluss am 06. September 2019 einer von der Hauptversammlung vorgeschlagenen Kapitalerhöhung in Höhe von 10 Mio. € zu. Zusätzlich hat der Wirtschaftsausschuss mehrfach getagt. Die Geschäftsführung hat an den Aufsichtsratssitzungen teilgenommen. Herr Bremer wurde zum 15. Juni 2020 durch den Aufsichtsrat der Hannover 96 Management GmbH als Geschäftsführer abberufen.

Die Geschäftsführung unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig, sowohl schriftlich als auch mündlich über alle Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage sowie über die aktuelle Geschäftspolitik und das praktizierte Risikomanagement. Den Berichtspflichten nach § 90 AktG wurde dabei entsprochen. Der Aufsichtsrat wird in der Hauptversammlung der Gesellschaft die Entlastung der Geschäftsführung vorschlagen.

U.a. folgende wesentliche Entscheidungen wurden dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt: Genehmigung der Planveränderungen im laufenden Wirtschaftsjahr 2020/​21, Bestätigung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2020, Freigabe der Planzahlen für den Planungszyklus 01. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 im Lizenzierungsverfahren der DFL für die Saison 2020/​21, Zustimmung zum Finanzierungskonzept der Saison 2020/​21.

Mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der HANNOVER 96 GmbH & Co. KGaA wurde auf Vorschlag des Aufsichtsrates und durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. November 2019 die AudiTax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft beauftragt. Der Abschlussprüfer erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Prüfungsschwerpunkte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AudiTax GmbH waren das Spielervermögen, Forderungen, Rückstellungen, periodengerechte Aufwands- und Ertragsabgrenzungen sowie der Personalaufwand und die zukunftsbezogenen Angaben im Lagebericht.

Nach Beurteilung des Wirtschaftsprüfers entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 und vermittelt der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklärt der Wirtschaftsprüfer, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Der Wirtschaftsprüfer weist auf die Ausführungen der Geschäftsführung im Lagebericht unter „C. Hinweise auf wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung“ hin, denen zufolge die Gesellschaft im Wirtschaftsjahr 2020/​21 zwar einen Jahresfehlbetrag in Höhe von ca. 3 Mio. € erwartet, die Zahlungsfähigkeit aber auch unter ungünstigen Planungsannahmen jederzeit als gesichert gilt.

Einen Abhängigkeitsbericht i.S.v. § 312 AktG hat die HANNOVER 96 GmbH & Co. KGaA nicht erstellt, weil die einzige Aktionärin, die HANNOVER 96 Sales & Service GmbH & Co. KG, nicht Gesellschafterin der Komplementärin, der HANNOVER 96 Management GmbH ist, deren Alleingesellschafter der „Hannoverscher Sportverein von 1896 e.V.“ ist. Ein unmittelbarer durch die Stellung als Aktionärin begründeter Einfluss der HANNOVER 96 Sales & Service GmbH & Co. KG auf die Geschäftsführung besteht somit nicht.

Soweit § 175 Abs. 2 AktG einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des HGB vorsieht, schließt sich der Aufsichtsrat demjenigen der Geschäftsführung an und macht sich die dortigen Ausführungen zu Eigen. Der insoweit betroffene Lagebericht wurden ebenfalls von der AudiTax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft geprüft, die ihre Prüfungen auch auf die Buchführung erstreckt hat. Insoweit wurde auch der Lagebericht mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Dieser wurde am 18. September 2020 erteilt.

Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Auch für ihn haben sich keine Einwendungen ergeben. Deswegen hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss gebilligt.

 

Hannover, 23. September 2020

Für den Aufsichtsrat

Thomas R. Fischer, Vorsitzender

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