Entscheidung
Mit Urteil vom 03.03.2017, Az. 28 O 2272/16 hat das Landgericht München entschieden, dass Anlegern, die ab Juni 20107 eine Beteiligung an der Hannover Leasing Life Invest Deutschland I GmbH & Co.KG auf Grund der Angaben im Verkaufsprospekt gezeichnet haben, Schadensersatz wegen zu hoher Zinsprognosen zusteht.
Inhalt der gerichtlichen Entscheidung
Im maßgeblichen Emissionsprospekt wurde seinerzeit mit einer überdurchschnittlichen Verzinsung für die Rückkaufwerte von Lebensversicherungen geworben, in die der Fonds investierte. Das Landgericht München hat den Prospekt nun in seinem Urteil als fehlerhaft bewertet. Im Rahmen eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens wurde festgestellt, dass der Prognose zur Entwicklung der Zertifikate zu hohe Zinssätze zu Grunde gelegt wurden.
Die maßgebliche Ratingagentur ermittelte für das Jahr 2007 eine Verzinsung von 4,24 % als Branchendurchschnitt. Die Fondsgesellschaft hatte hingegen 6 % und 7 % im Prospekt angegeben. Somit wurde – laut Entscheidung des LG München – die zukünftige Wertentwicklung der Beteiligung im Prospekt zu positiv dargestellt.
Als Konsequenz ist demnach die Hannover Leasing Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH verpflichtet, ihren Anlegern Schadensersatz gegen Rückübertragung der Beteiligung zu leisten.
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