Die BaFin hat am 21. April 2022 gegenüber der Hannoversche Volksbank eG zusätzliche Eigenmittelanforderungen angeordnet.
Grund für die Maßnahme ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG). Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG derzeit nicht gegeben ist.
Rechtsgrundlage für die Anordnung ist § 10 Absatz 3 Satz 1 i. V. m. Satz 2 Nr. 2 KWG. Der Bescheid ist seit dem 25. Mai 2022 bestandskräftig.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b des KWG.
Kommentar hinterlassen