Das Einzelunternehmen Hans-Joachim Herrmann CTG Case Tec Group, Berlin, darf keine Genussscheine zum Erwerb anbieten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 14. Juni 2016 das öffentliche Angebot von Genussscheinen der Hans-Joachim Herrmann Case Tec Group wegen Verstoßes gegen das Wertpapierprospektgesetz untersagt.
Die Untersagung erfolgte, weil das Unternehmen keinen Wertpapierprospekt veröffentlicht hat, der die nach dem Wertpapierprospektgesetz und der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 vom April 2004 i. d. F. der Delegierten Verordnung (EU) 462/2013 vom 21. Mai 2013 erforderlichen Angaben enthält. Die Verfügung ist seit dem 19. Juli 2016 unanfechtbar.
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