Hans Joachim Ullrich: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Die BaFin hat Herrn Hans Joachim Ullrich, Brannenburg, mit Bescheid vom 17. Oktober 2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Ullrich nahm Gelder seiner Kunden unter anderem auf der Grundlage „Privater Darlehensverträge“ entgegen und versprach die unbedingte Rückzahlung dieser Gelder.
Hierdurch betreibt Ullrich gewerbsmäßig und in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
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