Schön das das für das Unternehmen geklappt hat, aber ob man damit aus der „Sache Infinus“ heraus ist, darf man doch in Zweifel ziehen. Es wird noch aufzuarbeiten sein, ob da so alles bei der Vermögensschadenshaftpflicht von der Beratung her, korrekt abgelaufen ist. Uns ist ein Rechtsanwalt bekannt der dort begründete Zweifel hat. Natürlich haben sich die Infinus Berater darauf verlassen, das ein Unternehmen wie die Hans John Versicherungsmakler, das ordentlich im Griff hat. Ob diese Einschätzung so richtig war, wird man noch sehen in der Zukunft.
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