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Hans Jürgen Drexler, Rosenheim: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an

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Hans Jürgen Drexler, Rosenheim: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat Hans Jürgen Drexler mit Bescheid vom 1. September 2022 aufgegeben, das von ihm erneut ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft unverzüglich einzustellen und abzuwickeln.

Drexler war bereits mit Bescheid vom 28. August 2018 die Abwicklung des von ihm unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben worden.

Der BaFin wurde jedoch bekannt, dass Drexler erneut Gelder des Publikums mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung annahm, die er als „private Darlehen“ bezeichnete.

Die Einstellungs- und Abwicklungsanordnung der BaFin verpflichtet Drexler, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Anlegerinnen und Anleger zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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