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Hansa park Finance GmbH: Wollen Sie die Anleger veralbern Herr Keller?

Conmongt (CC0), Pixabay
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Natürlich sollten Anleger die Schuldverschreibung kündigen, denn jeder Tag, den Herr Keller da was zu sagen hat im Unternehmen, ist ein schlechter Tag für die Anleger!

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Situation der Hansa park Finance GmbH und der Rückzahlung der 6% p.a. Schuldverschreibungen 2019/2022 (WKN: A2TR4S, ISIN: DE000A2TR4S5)

 Sehr geehrte Frau,

wir hatten Sie mit Schreiben vom 06.04.2022 darüber info informiert, dass die Anleihe der Hansapark Finance nicht fristgerecht zurückbezahlt werden kann und die Emittentin deshalb gesetzlich verpflichtet war, einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht München zu stellen. Wie mitgeteilt, ist Grund für die Zahlungsschwierigkeiten, dass sich aufgrund der Corona Pandemie der Abverkauf der Bestandsimmobilie, als auch der unbebauten Grundstücke erheblich verzögert hat.

Mittlerweile hat das Amtsgericht die vorläufige Insolvenzverwaltung in Form der sog. Eigenverwaltung angeordnet. Dies bedeutet, dass kein (vorläufiger) Insolvenzverwalter eingesetzt wird, sondern die Hansapark Finance GmbH das Insolvenzverfahren selbst führt und zwar von Gesetzes wegen allein mit Blick auf die Gläubigerinteressen. Die Hansa park Finance wird dabei durch eine insolvenzrechtlich erfahrene Kanzlei (Wellensiek Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter) unterstützt, die auch einen Generalbevollmächtigten stellt. Beaufsichtigt wird die Eigenverwaltung durch einen sog. 11Sachwalter“, der anstelle eines Insolvenzverwalters vom Insolvenzgericht amtlich bestellt wird. Zum vorläufigen Sachwalter hat das Amtsgericht München Herrn Rechtsanwalt Rolf Pohlmann aus München bestellt; Herr Pohlmann verfügt über eine langjährige Erfahrung mit Insolvenzen von Anlegergesellschaft en.

—    –    Sinn des Eigenverwartungsverfahrens· ist es, die Auswirkungen der Insolvenz so gering/  wie möglich zu halten und der Emittentin damit zu ermöglichen, eine wertmaximierende        Realisierung der Werte zugunsten der Gläubiger zu erreichen. Darin liegt zugleich die wesentliche Nachricht an die Anleger:

Die für die Tilgung der Anleihe wirtschaftlich zur Verfügung stehenden Werte, nämlich die Immobilien des Hansapark Projekts, stehen in dem Eigenverwaltungsverfahren für die Rückführung der Anleihe, also zur Befriedigung der Anleger, unverändert zur Verfügung.

Gleichzeitig zielt das Eigenverwaltungsverfahren auf einen schnellen Abschluss der Insolvenz ab, also auf eine rasche Auszahlung an die Gläubiger. Die Hansa park Finance GmbH hat dem Insolvenzgericht hierfür eine Eigenverwaltungsplanung vorgelegt, nach der die Immobilien der te Hansapark GmbH zügig und wertmaximierend veräußert werden sollen:

  • Nach Ziffer 8.1.3 der Anleihebedingungen sind Sie berechtigt,  die Schuldverschreibung infolge der Insolvenzantragstellung außerordentlich zu kündigen  und  deren  Rückzahlung zum Nennbetrag zuzüglich Zinsen zu verlangen . Eine solche Kündigung erachten wir nicht als zweckmäßig . Sie verlieren damit Ihre Rechte aus der aktiven Beteiligung, insbesondere

auch Stimmrechte. Demgegenüber ist Ihr Rückzahlungsanspruch nach Kündigung der Schuldverschreibung gleichrangig mit den Ansprüchen der (ungekündigten) Anleihegläu­ biger, so dass Sie nicht früher zu Ihrem Geld kommen. Bitte prüfen Sie daher sorgfältig, ob Sie Ihr Kündigungsrecht ausüben.

Wie geht die Eigenverwaltung weiter vor?

Für die Eigenverwaltung sind folgende zwei Handlungsstränge wichtig:

 

  • Zum einen muss die Veräußerung der Hansapark Immobilien der te Hansa park GmbH erlösmaximierend vorangetrieben werden; insoweit wird der eingeschlagene Weg der getrennten Veräußerung der Büroimmobilie und der unbebauten Grundstücke weiter­ verfolgt (siehe oben). Dabei wird die Emittentin, die kein eigenes Personal beschäftigt, von der Muttergesellschaft te management GmbH unterstützt, welche die Verkaufs­ prozesse operativ führt.
  • Zum anderen wird die Eigenverwaltung eine möglichst effiziente Abwicklung des lnsol­ venzeigenverwaltungsverfahrens gewährleisten. Hierzu wird ein sog. verfahrensleitender Insolvenzplan entwickelt, der insbesondere eine möglichst schnelle Verteilung der ver­ fügbaren Mittel an die Gläubiger vorsieht. Über einen solchen Insolvenzplan können alle Gläubiger dann nach Verfahrenseröffnung in einer Gläubigerversammlung abstimmen. Im Falle der Bestellung eines gemeinsamen Vertreters wird dieser für die Anleiheinhaber an der Abstimmung

Wir werden Sie auch weiterhin regelmäßig über den Stand des Verfahrens unterrichtet halten. Mit freundlichen Grüßen

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