Startseite Allgemeines Hansa Wohn-und Gewerbebau GmbH & Co.KG-Insolvent
Allgemeines

Hansa Wohn-und Gewerbebau GmbH & Co.KG-Insolvent

Teilen

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hansa Wohn-und Gewerbebau GmbH & Co.KG d.vertr. d. pers.haftende Gesellschafter:Hansa BauConceptVerwaltungsGmbH, Stade d.vertr.d. Antragstellerin Nieds.Landesamt für Bau und Liegenschaften Hannover, Harburger Straße 185, 21680 Stade (AG Tostedt, HRA 100846), ist am 13.12.2017 um 12:02 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg, Tel.: 040-650 52 59-0, Fax: 040-650 52 59-59, E-Mail: mail2@muenzel-boehm.de bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

 

Amtsgericht Stade, 13.12.2017

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Moin

Thüringer CDU ebnet Weg für Brombeer-Bündnis Das politische Farbenspiel in Thüringen bekommt...

Allgemeines

Auswirkungen der geplanten Rückkehrpflicht für US-Bundesangestellte ins Büro

Die künftige Trump-Administration plant, unter der Leitung von Elon Musk und Vivek...

Allgemeines

Night News

Weltklimakonferenz: Zwischen Fortschritt und Enttäuschung Die Ergebnisse der UN-Klimakonferenz sorgen weltweit für...

Allgemeines

Mietenwahnsinn in Deutschland: Willkommen in der Realität, liebe Wohnungssuchende!

Wer 2023 in einer deutschen Großstadt auf Wohnungssuche ging, durfte eine bemerkenswerte...