HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Auflösungsbericht Tempera eVaR Fund – I EUR;Tempera eVaR Fund – I USD

Published On: Montag, 14.03.2022By

HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH

Hamburg

Auflösungsbericht für das Sondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie Tempera eVaR Fund

Tätigkeitsbericht Tempera eVaR Fund
01.11.2021 bis 15.12.2021

Anlageziel und Anlagepolitik

Der Tempera eVaR Fund ist ein globaler Mischfonds mit einer regelbasierten Investitionsstrategie. Er strebt eine stabile und absolut positive Wertentwicklung über einen mittelfristigen Zeitraum an. Dafür investiert der Fonds in globale Aktien-, Anleihen-, Rohstoff- und Devisenmärkte. Darüber hinaus werden gemäß der Anlagestrategie auch kurz- bis mittelfristig Barbestände im Portfolio gehalten.

Der Tempera eVaR Fund ist für Investoren in zwei Anteilklassen verfügbar. Die I-EUR sowie die I-USD-Anteilklasse wurden zum 15.12.2016 zu einem Erstausgabepreis von 1.000,- EUR, respektive 1.000,- USD aufgelegt. Beide Anteilklassen des Fonds nehmen eine Ertragsthesaurierung vor.

Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Der Fonds ist damit gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2019/​2088 zu qualifizieren.

Portfoliostruktur

Im Berichtszeitraum 2020/​2021 wurde die Auflösung des Tempera eVaR Fund beschlossen. Der Verwaltungsvertrag wurde von der HANSAINVEST zum 15. Dezember 2021 gekündigt. Dies wurde in einer öffentlichen Mitteilung den Anlegern am 28. Mai 2021 bekannt gegeben und die Ausgabe von Anteilen eingestellt.

Aufgrund der bevorstehenden Auflösung wurde bereits Anfang Juli 2021 der ganz überwiegende Teil der ausstehenden Fondsanteile zurückgenommen.

Da mit dem verbliebenen Fondsvolumen die Fondsstrategie nicht mehr umsetzbar war, war das noch verbliebene Fondsvermögens zum Berichtsende vollständig in täglich fällige Einlagen bei der Verwahrstelle (UBS Europe SE) investiert.

Zum Stichtag 15.12.2021 bestanden keinerlei offene Positionen.

Emittentenrisiken

Emittentenrisiken bestanden durch die Anlage der liquiden Mittel bei der Verwahrstelle, die jedoch einem privatwirtschaftlich organisierten Einlagensicherungsmechanismus unterliegt.

Marktpreisrisiken

Das primäre Marktpreisrisiko des Fonds resultierte aus der Preisveränderung der genutzten Instrumente zur Abbildung der Aktien-, Anleihen-, und Rohstoffmärkte sowie der Wechselkursänderungen der auf Termin gehandelten Währungen. Die regelbasierte Anlagestrategie des Tempera eVaR Fund strebte eine Vermeidung signifikanter Verluste an. Eine derivative Absicherung von Positionen über diese aktive Anlageentscheidung hinaus erfolgte nicht.

Zum Stichtag 15.12.2021 bestanden keine Marktpreisrisiken mehr.

Währungsrisiken

Im Fondsvermögen wurden Wechselkursrisiken der Wertpapiere gegenüber dem Euro durch Terminverkäufe in den jeweiligen Währungen abgesichert, sofern nicht bereits auf der Ebene des Wertpapieres eine Wechselkursabsicherung bestand (z.B. Euro-Hedged Anteilklasse). Über Devisentermingeschäfte (Verkäufe) wurden rollierend in einem festen Turnus oder bei signifikanten Veränderungen der effektiven Absicherungsquote die Wechselkursrisiken gesteuert. Angestrebt war ein weitestgehend auf EURO lautendes Portfolio. Für Nicht-Euro-Anleger bestand somit grundsätzlich das Währungsrisiko des EURO gegenüber der jeweiligen Heimatwährung. Die I USD Anteilklasse des Fonds wurde durch den Einsatz von Devisentermingeschäften gegen das Wechselkursrisiko des EUR Portfolios in USD abgesichert. USD-Anleger in der I USD Klasse waren entsprechend keinem relevanten Währungsrisiko ausgesetzt.

Zum Stichtag 15.12.2021 bestanden keine Währungsrisiken mehr.

Operationelle Risiken

Unter operationellen Risiken wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden. Beim operationellen Risiko differenziert die Gesellschaft zwischen technischen Risiken, Personalrisiken, Produktrisiken und Rechtsrisiken sowie Risiken aus Kunden- und Geschäftsbeziehungen und hatte hierzu u.a. die folgenden Vorkehrungen getroffen:

Ex ante und ex post Kontrollen sind Bestandteil des Orderprozesses.

Rechts- und Personalrisiken werden durch Rechtsberatung und Schulungen der Mitarbeiter minimiert.

Darüber hinaus wurden Geschäfte in Finanzinstrumenten ausschließlich über kompetente und erfahrene Kontrahenten abgeschlossen. Die Verwahrung der Finanzinstrumente erfolgte durch eine etablierte Verwahrstelle mit guter Bonität.

Die Ordnungsmäßigkeit der für das Sondervermögen relevanten Aktivitäten und Prozesse wurde regelmäßig durch die Interne Revision überwacht.

Liquiditätsrisiken:

Der Fonds investierte einen Teil seines Vermögens in Zielfonds. Die Liquidität des Sondervermögens hätte eingeschränkt sein können, sofern z.B. für die Zielfonds die Rücknahme der Anteilscheine ausgesetzt gewesen wäre.

Sonstige Risiken

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat weltweit zu massiven Einschnitten in das öffentliche Leben mit erheblichen Folgen u.a. für die Wirtschaft und deren Unternehmen geführt. In diesem Zusammenhang kam es zu hohen Kursschwankungen an den Kapitalmärkten. Die weiteren Auswirkungen von COVID-19 auf die Realwirtschaft bzw. auf die Finanzmärkte sind auch weiterhin mit Unsicherheiten behaftet.

Veräußerungsergebnis

Das Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften in den Anteilklassen des Tempera eVaR Fund für den Berichtszeitraum stellt sich wie folgt dar:

Die realisierten Gewinne und Verluste resultieren in beiden Anteilklassen aus der Veräußerung von Devisengeschäften.

Sonstige Hinweise

Die mit der Verwaltung des Sondervermögens betraute Kapitalanlagegesellschaft war die HANSAINVEST Hanseatische Investmentgesellschaft mbH, Hamburg.

Der Verwaltungsvertrag wurde von der HANSAINVEST zum 15. Dezember 2021 gekündigt. Dies wurde in einer öffentlichen Mitteilung den Anlegern am 28. Mai 2021 bekannt gegeben und die Ausgabe von Anteilen eingestellt.

Das Portfoliomanagement für den Fonds Tempera eVaR Fund wurde bis zum 15. Dezember 2021 durch die BPM – Berlin Portfolio Management GmbH ausgeübt. Die BPM – Berlin Portfolio Management GmbH hat mit Wirkung vom 1. Juni 2021 auf die ihr bis zur Auflösung des Sondervermögens zustehende Portfoliomanagervergütung verzichtet.

Die Rücknahme, der noch im Umlauf befindlichen Anteile, ist erfolgt. Der Tempera eVaR Fund wurde zwischenzeitlich aufgelöst.

Sonstige für den Anleger wesentliche Ereignisse haben sich im abgelaufenen Berichtszeitraum nicht ergeben.

Vermögensübersicht zum 15.12.2021

Fondsvermögen: EUR 65.463,90 (65.543,62)
Umlaufende Anteile: EUR I-Klasse 67 (67)
USD I-Klasse 6 (6)

Vermögensaufteilung in TEUR/​%

Kurswert
in Fondswährung
%
des Fonds-
vermögens
%
des Fondsvermögens
per 31.10.2021
I. Vermögensgegenstände
1. Derivate 6 8,88 (38,10)
2. Bankguthaben 76 116,37 (87,75)
II. Verbindlichkeiten -17 -25,25 (-25,85)
III. Fondsvermögen 65 100,00

Vermögensaufstellung zum 15.12.2021

Gattungsbezeichnung
ISIN
Markt
Stücke bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Bestand
15.12.2021
Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
%
des Fonds-
vermögens
im Berichtszeitraum
Derivate
(Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen)
Devisen-Derivate
Forderungen/​Verbindlichkeiten
Devisenterminkontrakte (Verkauf)
Geschlossene Positionen
AUD/​EUR 1,28 Mio.
OTC
5.812,26 8,88
Summe der Devisen-Derivate EUR 5.812,26 8,88
Bankguthaben
EUR – Guthaben bei:
Verwahrstelle: UBS Europe SE EUR 71.015,24 71.015,24 108,48
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen:
Verwahrstelle: UBS Europe SE USD 5.821,60 5.164,20 7,89
Summe der Bankguthaben EUR 76.179,44 116,37
Sonstige Verbindlichkeiten 1) EUR -16.527,80 EUR -16.527,80 -25,25
Fondsvermögen EUR 65.463,90 100 2)
Tempera eVaR Fund I EUR
Anteilwert EUR 901,35
Umlaufende Anteile STK 67
Tempera eVaR Fund I USD
Anteilwert USD 953,34
Umlaufende Anteile STK 6

1) noch nicht abgeführte Verwahrstellenvergütung, Verwaltungsvergütung
2) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Abwicklung von Transaktionen durch verbundene Unternehmen. Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 0,00 %. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 0,00 EUR.

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/​Marktsätze bewertet.

Devisenkurse (in Mengennotiz)

per 15.12.2021
US-Dollar USD 1,127300 = 1 Euro (EUR)

Marktschlüssel

c) OTC Over-the-Counter

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)

Gattungsbezeichnung ISIN Stücke bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Volumen
in 1.000
Fehlanzeige

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertrags- und Aufwandsausgleich)
für den Zeitraum vom 01. November 2021 bis 15. Dezember 2021

Tempera eVaR Fund I EUR Tempera eVaR Fund I USD
I. Erträge
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR -108,58 -9,12
davon negative Habenzinsen EUR -108,58 -9,12
Summe der Erträge EUR -108,58 -9,12
II. Aufwendungen
1. Verwaltungsvergütung EUR -15,45 -1,30
2. Verwahrstellenvergütung EUR -7,44 -0,52
Summe der Aufwendungen EUR -22,89 -1,82
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR -131,47 -10,94
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 9.351,05 21.052,08
2. Realisierte Verluste EUR -3.627,18 -7.554,62
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR 5.723,87 13.497,46
V. Realisiertes Ergebnis des Berichtszeitraumes EUR 5.592,40 13.486,52
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne EUR -8.896,01 -21.012,71
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste EUR 3.229,98 7.520,10
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Berichtszeitraumes EUR -5.666,03 -13.492,61
VII. Ergebnis des Berichtszeitraumes EUR -73,63 -6,09

Entwicklung des Sondervermögens

2021
Tempera eVaR Fund I EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Berichtszeitraumes EUR 60.463,41
1. Mittelzufluss /​ -abfluss (netto) EUR 0,00
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen: EUR 0,00
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen: EUR 0,00
2. Ergebnis des Berichtszeitraumes EUR -73,63
davon nicht realisierte Gewinne: EUR -8.896,01
davon nicht realisierte Verluste: EUR 3.229,98
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Berichtszeitraumes EUR 60.389,78
2021
Tempera eVaR Fund I USD
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Berichtszeitraumes EUR 5.080,21
1. Mittelzufluss /​ -abfluss (netto) EUR 0,00
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen: EUR 0,00
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen: EUR 0,00
2. Ergebnis des Berichtszeitraumes EUR -6,09
davon nicht realisierte Gewinne: EUR -21.012,71
davon nicht realisierte Verluste: EUR 7.520,10
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Berichtszeitraumes EUR 5.074,12

Verwendung der Erträge des Sondervermögens

Berechnung der Wiederanlage

insgesamt je Anteil
Tempera eVaR Fund I EUR
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Berichtszeitraumes EUR 5.592,40 83,47
2. Zuführung aus dem Sondervermögen 3) EUR 3.627,18 54,14
II. Verteilung durch Anteilscheinrücknahmen wegen Auflösung EUR 9.219,58 137,61
Tempera eVaR Fund I USD
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Berichtszeitraumes EUR 13.486,52 2.247,75
2. Zuführung aus dem Sondervermögen 3) EUR 7.554,62 1.259,10
II. Verteilung durch Anteilscheinrücknahmen wegen Auflösung EUR 21.041,14 3.506,86

3) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Tempera eVaR Fund I EUR

Geschäftsjahr Fondsvermögen am
Ende des Geschäftsjahres
Anteilwert
2019 EUR 2.747.587,59 EUR 1.019,14
2020 EUR 2.079.407,79 EUR 997,32
2021 EUR 60.463,41 EUR 902,44
15.12.2021 EUR 60.389,78 EUR 901,35

Tempera eVaR Fund I USD

Geschäftsjahr Fondsvermögen am
Ende des Geschäftsjahres
Anteilwert
2019 USD 5.496.576,93 USD 1.089,62
2020 USD 5.270.848,11 USD 1.083,64
2021 USD 5.931,15 USD 988,53
15.12.2021 USD 5.720,06 USD 953,34

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 0,00

Der Wert ergibt sich unter Berücksichtigung von Netting- und Hedgingeffekten, der zugrundeliegenden Derivate im Sondervermögen

Die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte

UBS Europe SE

Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 0,00
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 8,88

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.

Angaben nach dem qualifizierten Ansatz

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gem. § 37 Abs. 4 DerivateV

kleinster potentieller Risikobetrag 0,00 %
größter potentieller Risikobetrag 1,35 %
durchschnittlicher potentieller Risikobetrag 0,55 %

Risikomodell, das gemäß § 10 DerivateV verwendet wurde

Full-Monte-Carlo

Parameter, die gemäß § 11 DerivateV verwendet wurden

99% Konfidenzintervall, 1 Tag Haltedauer bei einem effektiven historischen Beobachtungszeitraum von einem Jahr

Im Berichtszeitraum erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage durch Derivategeschäfte

Mittelwert 0,13

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens § 37 Abs. 5 DerivateV

AUD 8,00 %
Barclays Capital Euro-Aggregate: Sovereign Unhedged in EUR 8,00 %
Barclays Capital Global Aggregate Hedged in EUR 8,00 %
JPY 8,00 %
MSCI – World Index 35,00 %
S&P GSCI Total Return Index 25,00 %
USD 8,00 %

Sonstige Angaben

Tempera eVaR Fund I EUR

Anteilwert EUR 901,35
Umlaufende Anteile STK 67

Tempera eVaR Fund I USD

Anteilwert USD 953,34
Umlaufende Anteile STK 6

 

Tempera eVaR Fund I EUR Tempera eVaR Fund I USD
Währung EUR USD
Verwaltungsvergütung 0,90% p.a. 0,90% p.a.
Ausgabeaufschlag 0% 0%
Ertragsverwendung thesaurierend thesaurierend
Mindestanlagevolumen

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Der Anteilwert wird durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH ermittelt. Die Bewertung von Vermögenswerten, die an einer Börse zum Handel zugelassen bzw. in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, erfolgt zu den handelbaren Schlusskursen des vorhergehenden Börsentages gem. § 27 KARBV. Investmentanteile werden zu den letzten veröffentlichten Rücknahmepreisen angesetzt.

Vermögenswerte, die weder an einer Börse zugelassen noch in einen organisierten Markt einbezogen sind oder für die ein handelbarer Kurs nicht verfügbar ist, werden mit von anerkannten Kursversorgern zur Verfügung gestellten Kursen bewertet. Sollten die ermittelten Kurse nicht belastbar sein, wird auf den mit geeigneten Bewertungsmodellen ermittelten Verkehrswert abgestellt (§ 28 KARBV).

Die bezogenen Kurse werden täglich durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.

Bankguthaben und Festgelder werden mit dem Nominalbetrag und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet. Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu ihrem Markt- bzw. Nominalbetrag.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Gesamtkostenquote

Tempera eVaR Fund I EUR 0,04 %
Tempera eVaR Fund I USD 0,04 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus

Transaktionskosten EUR 0,00

Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände.

An die Verwaltungsgesellschaft oder Dritte gezahlte Pauschalvergütungen

Im abgelaufenen Berichtszeitraum wurden keine Pauschalvergütungen gezahlt.

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Die KVG gewährt für die Anteillasse I EUR keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Die KVG gewährt für die Anteilklasse I USD keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen:

Wesentliche sonstige Erträge:

Tempera eVaR Fund I EUR: EUR 0,00

Tempera eVaR Fund I USD: EUR 0,00

Wesentliche sonstige Aufwendungen:

Tempera eVaR Fund I EUR: EUR 0,00

Tempera eVaR Fund I USD: EUR 0,00

Sonstige Informationen

Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die in den Anteilspreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres die Nettoveränderungen ermittelt werden.

Angaben zur Mitarbeitervergütung der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH (KVG) für das Geschäftsjahr 2020

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung (inklusive Geschäftsführer) EUR 16.990.377,86
davon feste Vergütung EUR 13.478.569,31
davon variable Vergütung EUR 3.511.808,55
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0,00
Zahl der Mitarbeiter der KVG (inkl. Geschäftsführung) 225
Höhe des gezahlten Carried Interest EUR 0,00
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2020 der KVG gezahlten Vergütung an Geschäftsleiter (Risikoträger) 1.231.250,20

Die Angaben zur Mitarbeitervergütung beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 und betreffen ausschließlich die in diesem Zeitraum bei der Gesellschaft beschäftigen Mitarbeiter.

Beschreibung, wie die Vergütungen und ggf. sonstige Zuwendungen berechnet wurden

Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die Ausgestaltung des Vergütungssystems hat die Gesellschaft in einer internen Richtlinie über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis geregelt. Ziel ist es, ein Vergütungssystem sicherzustellen, das Fehlanreize zur Eingehung übermäßiger Risiken verhindert. Das Vergütungssystem der HANSAINVEST wird unter Einbeziehung des Risikomanagements und der Compliance Beauftragten mindestens jährlich auf seine Angemessenheit und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überprüft. Eine Erörterung des Vergütungssystems mit dem Aufsichtsrat findet ebenfalls jährlich statt.

Die Vergütung der Mitarbeiter richtet sich grundsätzlich nach dem Manteltarifvertrag für das Versicherungswesen. Je nach Tätigkeit und Verantwortung erfolgt die Vergütung gemäß der entsprechenden Tarifgruppe. Die Ausgestaltung und Vergütungshöhen der Tarifgruppen werden zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden bzw. der Konzernmutter und den Betriebsräten verhandelt, die HANSAINVEST hat hierauf keinen Einfluss. Nur mit wenigen Mitarbeitern inkl. der leitenden Angestellten sind finanzielle Anreizsysteme für variable Vergütungen und Tantiemen vereinbart. Der Anteil der variablen Vergütung darf dabei maximal 30% der Gesamtvergütung ausmachen. Ein Anreiz, ein unverhältnismäßig großes Risiko für die Gesellschaft einzugehen, resultiert aus der variablen Vergütung nicht.

Die Vergütung für die Geschäftsführer der HANSAINVEST erfolgt auf einzelvertraglicher Basis. Sie setzt sich zusammen aus einer monatlichen festen Vergütung und einer jährlichen Tantieme. Die Höhe der Tantieme wird im gesamten Aufsichtsrat erörtert und festgelegt und orientiert sich nicht am Erfolg der einzelnen Fonds.

Derzeit sind nur die Geschäftsführung als Risikoträger der Gesellschaft eingestuft. Die Gesellschaft überprüft die Vergütungssysteme jährlich. Die Vergütungspolitik der HANSAINVEST erfüllt die Anforderungen des § 37 KAGB, als auch die Leitlinien für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der AIFMD (ESMA/​2013/​232).

Ergebnisse der jährlichen Überprüfung der Vergütungspolitik

Im Rahmen der internen jährlichen Überprüfung der Einhaltung der Vergütungspolitik ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ausgestaltung von fixen und /​ oder variablen Vergütungen sich nicht an den Regelungen der Richtlinie über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis orientieren.

Angaben zu wesentlichen Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik

Keine Änderung im Berichtszeitraum

Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall für das Geschäftsjahr 2020 (Portfoliomanagement BPM – Berlin Portfolio Management GmbH)

Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen an Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens.

Das Auslagerungsunternehmen hat folgende Informationen selbst veröffentlicht (im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichter Jahresabschluss):

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr des Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung: EUR 777.464
davon feste Vergütung: EUR 0
davon variable Vergütung: EUR 0
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen: EUR 0
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens: 9

 

Hamburg, 21. Februar 2022

HANSAINVEST
Hanseatische Investment-GmbH

Geschäftsführung

Dr. Jörg W. Stotz

Ludger Wibbeke

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg

Prüfungsurteil

Wir haben den Auflösungsbericht des Sondervermögens Tempera eVaR Fund – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 1. November 2021 bis zum 15. Dezember 2021, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 15. Dezember 2021, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für den Zeitraum vom 1. November 2021 bis zum 15. Dezember 2021, sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Auflösungsbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Auflösungsberichts in Übereinstimmung mit § 105 Abs. 3 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Auflösungsberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Auflösungsbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Auflösungsbericht

Die gesetzlichen Vertreter der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Auflösungsberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Auflösungsbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Auflösungsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Auflösungsberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Auflösungsbericht als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Auflösungsbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 105 Abs. 3 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Auflösungsberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Auflösungsbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Auflösungsberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH bei der Aufstellung des Auflösungsberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Auflösungsberichts, einschließlich der Angaben sowie ob der Auflösungsbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Auflösungsbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 22. Februar 2022

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Werner, Wirtschaftsprüfer

Lüning, Wirtschaftsprüfer

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