Amtsgericht München
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1. |
Gemäß § 19 Abs. 2 Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (das „SchVG“) wird eine Gläubigerversammlung für die Inhaber der nachfolgenden von der Schuldnerin begebenen Inhaberschuldverschreibungen (die „Anleihegläubiger“): betreffend die bis zu EUR 15.000.000,00 festverzinsliche Schuldverschreibung der Hansapark Finance GmbH fällig am 31.03.2022 ISIN DE000A2TR4S5 / WKN A2TR4S (insgesamt die „Schuldverschreibungen Hansapark Finance GmbH 2019/2022“), eingeteilt in auf den Inhaber lautenden Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000,00 (jeweils eine „Schuldverschreibung“ und zusammen die „Schuldverschreibungen“) einberufen und der Termin bestimmt auf 07.09.2022, um 10:00 Uhr (MESZ), Einlass: 09:30 Uhr Amtsgericht München – Insolvenzgericht -, Saal 102, Infanteriestraße 5, 80797 München. |
2. |
Der Termin dient der Erörterung und Beschlussfassung der Anleihegläubiger über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger der Schuldverschreibungen Hansapark Finance GmbH 2019/2022. Die Tagesordnung der Anleihegläubigerversammlung sieht folgende Punkt vor: Beschlussfassung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger der Schuldverschreibungen Hansapark Finance GmbH 2019/2022, die Vergütung des gemeinsamen Vertreters und dessen Haftung. Auf die Hinweise zur Teilnahmeberechtigung, insbesondere Punkt II. 1.5 der Gründe, wird hingewiesen! |
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Gründe:
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I. Hintergrund der Gläubigerversammlung
Für die Anleihegläubiger der Schuldverschreibungen Hansapark Finance GmbH 2019/2022 wurde bisher kein gemeinsamer Vertreter bestellt. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin ist das Insolvenzgericht nach § 19 Abs. 2 SchVG verpflichtet, eine Gläubigerversammlung zum Zwecke der Bestellung eines gemeinsamen Vertreters einzuberufen. Die herrschende Meinung geht davon aus, dass § 19 SchVG auch dann zur Anwendung kommt, wenn die Anleihebedingungen die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters nicht vorsehen. Die Anwendung des § 19 Abs. 2 SchVG ergibt sich letztlich auch aus der Gesetzesbegründung zu § 19 SchVG. Demnach handelt es sich bei dieser Vorschrift um eine insolvenzrechtliche Regelung.
Als gemeinsamer Vertreter kann jede natürliche und juristische Person gewählt werden, die für das Amt geeignet ist und die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt hat (§ 7 SchVG).
Nach der Gesetzesbegründung zu § 19 SchVG ist die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters „wünschenswert“. Die Anleihegläubiger sind jedoch nicht verpflichtet, einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen.
An der Abstimmung der Gläubiger nimmt jeder Gläubiger nach Maßgabe des Nennwerts oder des rechnerischen Anteils seiner Berechtigung an den ausstehenden Schuldverschreibungen teil (§ 6 SchVG).
Die Beschlussfähigkeit der Anleihegläubigerversammlung richtet sich nicht nach § 15 SchVG, sondern nach den Vorschriften der Insolvenzordnung, so dass kein Quorum für die Beschlussfähigkeit erforderlich ist. Vielmehr ist ausreichend, dass ein stimmberechtigter Anleihegläubiger anwesend ist. Für die Beschlussfassung genügt nach § 76 Abs. 2 InsO die einfache Stimmmehrheit.
Ein Kandidat für das Amt des gemeinsamen Vertreters hat sich bisher nicht bei Gericht gemeldet oder beworben.
II. Hinweise / Erläuterungen
1. |
Teilnahmeberechtigung, Stimmrechte, Nachweise
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Vertretung durch Bevollmächtigte
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3. |
Beschlussfähigkeit und Rechtsfolge des etwaigen Zustandekommens des Beschlusses
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4. |
Unterlagen |
Vom Tag der Einberufung an bis zum Tage der Gläubigerversammlung stehen den Anleihegläubigern auf der Internetseite der Schuldnerin (https://www.hansapark-finance.de) folgende Unterlagen zur Verfügung:
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diese Einladung zur Gläubigerversammlung mit den darin enthaltenden Bedingungen für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und die Ausübung des Stimmrechts; |
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ein Musterformular für den Besonderen Nachweis und den Sperrvermerk; |
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ein Musterformular zur Erteilung von Vollmachten an Dritte. |
Die Verwendung dieser Musterformulare ist nicht zwingend.
Informationen werden darüber hinaus auf der Seite des Sachwalters (https://pohlmannhofmann.de/hansapark/) bereitgestellt. Diese Einladung zur Gläubigerversammlung ist zudem im elektronischen Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) sowie unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.
5. |
Gläubigerversammlung vor dem Insolvenzgericht / Hinweise
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