Das war leider zu erwarten, denn aus unserer Sicht hat Stefan Keller das schon länger gewusst, dass das Unternehmen nicht mehr zu retten sein wird.
Warum man allerdings jetzt eine Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt hat, bleibt das Geheimnis bei Stefan Keller. Keller hat natürlich großes Eigeninteresse daran, dass die Anleger möglichst auf viel Geld ihrer Forderung verzichten, das wird sicherlich das Ziel der Eigenverwaltung sein und er hätte dann ein „saniertes Unternehmen“.
Man kann dann an dieser Stelle nur hoffen, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, dass die Anleger auf diesen „faulen Trick“ nicht hereinfallen. Im Gegenteil, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, die Anleger sollten jetzt ihre Forderung gegenüber der Gesellschaft durchsetzen, denn manchmal ist ein „Ende mit Schrecken“ dann besser als ein Schrecken ohne Ende.
Ich, so Rechtsanwalt Reime, bin nicht davon überzeugt, dass die Insolvenz in Eigenverwaltung der richtige Weg für die Anleger ist, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Am Ende wird möglicherweise weniger Geld übrig bleiben, als in einem Regelinsolvenzverfahren. Innerhalb des Regelinsolvenzverfahrens kann man dann eben auch einmal genau prüfen lassen, ob es sich hier dann möglicherweise nicht um eine Kriminalinsolvenz handelt.
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