Startseite Vorsicht Bilanzen Hanseatische Immobilienfonds Holland XIV GmbH & Co. KG – Katastrophenbilanz
Bilanzen

Hanseatische Immobilienfonds Holland XIV GmbH & Co. KG – Katastrophenbilanz

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Hanseatische Immobilienfonds Holland XIV GmbH & Co. KG

Bremen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Umlaufvermögen 20.054,80 39.086,09
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Guthaben bei Kreditinstituten 20.053,80 39.085,09
B. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile und Entnahmen persönlich haftende Gesellschafterin 4.943,37 4.885,46
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile und Entnahmen Kommanditisten 3.113.467,44 3.431.464,62
Bilanzsumme, Summe Aktiva 3.138.465,61 3.475.436,17

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Rückstellungen 15.354,00 5.731,00
B. Verbindlichkeiten 3.123.111,61 3.469.705,17
Bilanzsumme, Summe Passiva 3.138.465,61 3.475.436,17

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Die Hanseatische Immobilienfonds Holland XIV GmbH & Co. KG i. L. hat ihren Sitz in Bremen und ist eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Bremen, HRA 21910. Ferner befindet sie sich seit dem 2. Februar 2017 in Liquidation.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vor­schriften gemäß §§ 264 ff., 284 ff. HGB aufgestellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG). Von den Erleichterungen für kleine und Kleinstgesell­schaften gemäß § 288 i. V. m. § 267 Abs. 1 und § 264a HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Die Bilanz wurde nach dem handelsrechtlichen Gliederungsschema des § 266 HGB i. V. m. § 264c HGB aufgestellt.

Aufgrund elektronischer Rechenhilfen können sich bei den Angaben in TEuro Rundungsdifferenzen ergeben.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Hanseatische Immobilienfonds Holland XIV GmbH & Co. KG i. L. wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Aufgrund der Veräußerung des letzten Objektes am
2. Februar 2017 erfolgt die Aufstellung des Jahresabschlusses nicht mehr unter Fortführungsgesichtspunkten. Gemäß den gesellschaftsvertraglichen Regelungen schließt sich nach dem Verkauf der Immobilie – ohne weiteren Gesellschaftsbeschluss – die Liquidation der Gesellschaft an.

Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2020 bilanziell überschuldet und weist „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile und Entnahmen persönlich haftende Gesellschafterin“ in Höhe von Euro 4.943,37 (Vorjahr: Euro 4.885,46) sowie „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile und Entnahmen Kommanditisten“ in Höhe von Euro 3.113.467,44 (Vorjahr: Euro 3.431.464,02) aus.

Die Waarde Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, hat alle Ansprüche und Rechte im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag von der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, übernommenen. In diesem Zusammenhang hatte sich die Waarde Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, aufgrund der wirtschaftlich angespannten Situation der Fondsgesellschaft bereit erklärt, die zum 31. Dezember 2018 fälligen Zinszahlungen bis auf Weiteres nicht ernsthaft einzufordern, was auch für zukünftig fällige Zinszahlungen gilt.

Daneben wurde im August 2019 zwischen der Fondsgesellschaft und der Waarde Verwaltungsgesellschaft mbH eine Vereinbarung über die mögliche Gewährung eines Liquidationsdarlehens in Höhe von bis zu Euro 25.000,00 geschlossen.

Die HCI Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hat der Fondsgesellschaft ein Darlehen in Höhe von ursprünglich TEuro 400 gewährt. Die seit dem Verkauf der letzten Immobilie fälligen Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen werden nach Auskunft der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft bis auf Weiteres nicht ernsthaft eingefordert.

Ferner wurden im August 2019 zwischen der Fondsgesellschaft und der Apleona Invest GmbH zwei Rangrücktrittsvereinbarungen geschlossen, wonach die Apleona Invest GmbH zum einen mit Forderungen aus dem Fonds- und Immobilienservicevertrag bzw. sämtlicher Ansprüche aus den Stundungsbeträgen in Höhe von TEuro 66 und zum anderen mit den zukünftigen Forderungen aus dem Managementservicevertrag gegen die Fondsgesellschaft gem. § 19 Abs.2 Satz 2 InsO im Rang hinter sämtliche Forderungen anderer bestehender und künftiger Gläubiger in der Weise zurücktritt, dass Tilgung und Verzinsung sowie sonstige Nebenforderungen der Stundungsbeträge nur nachrangig nach allen anderen Gläubigern verlangt werden können.

Eine mögliche Insolvenzantragspflicht nach §§ 17, 19 InsO wird durch den Liquidator laufend geprüft. Eine insolvenzfreie Abwicklung der Gesellschaft ist beabsichtigt.

Nachfolgend werden die angewandten weiteren Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Einzelnen beschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind – unter Beachtung des Niederstwertprinzips – zum Nennwert angesetzt.
Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von Euro 1,00 (Vorjahr: Euro 1,00).

Guthaben bei Kreditinstituten

Die Guthaben sind zum Nominalwert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des Erfüllungsbetrages passiviert, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3.Angaben zur Bilanz

Eigenkapital

Das zum Zeitpunkt der Berichterstellung im Handelsregister eingetragene Haftkapital der Gesellschaft beträgt Euro 11.064.356,30 (31.12.2019: Euro 11.064.356,30).

Durch Entnahmen sind die Kommanditeinlagen unter die im Handelsregister eingetragenen Haft­einlagen gesunken, sodass zum 31. Dezember 2020 Euro 1.525.175,79 (31.12.2019: Euro 1.906.241,91) als nicht geleistet gelten (§ 172 Abs. 4 HGB).

Verbindlichkeiten

davon mit einer
Verbindlichkeit Gesamtbetrag Restlaufzeit gesichert
zum 
31. Dezember 2020
< 1 J. 1 – 5 J. > 5 J.
(Vorjahr) TEuro TEuro TEuro TEuro TEuro
Summe 3 . 123 3.123 0 0 0
(3.470) (3.470  (0) (0) (0)

Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEuro 0 (Vorjahr: TEuro 1) enthalten.

4. Sonstige Angaben

Organe der Gesellschaft

Zur Liquidatorin ist die persönlich haftende Gesellschafterin, die Hanseatische Immobilienfonds Holland XIV Verwaltungsgesellschaft mbH, Bremen, berechtigt und verpflichtet, deren gezeichnetes Kapital Euro 25.000,00 beträgt.

Liquidator der persönlich haftenden Gesellschafterin war bzw. ist Herr Klaus Götsch, Oldenburg. Herr Götsch vertritt die Gesellschaft nach der allgemeinen Vertretungsregelung und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Sein ausgeübter Beruf ist die Besorgung der Geschäfte dieser und von weiteren Gesellschaften.

Bremen, den 21. September 2021

Hanseatische Immobilienfonds
Holland XIV Verwaltungsgesellschaft mbH i. L.

gez. Klaus Götsch

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2021 festgestellt.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Bilanzen

Bilanziell Überschuldet: Jimbo Holding GmbH

Ja, diese Aussage ist korrekt, wenn man sich die letzte im Unternehmensregister...

Bilanzen

pecuro Immobilienverwaltungs GmbH eine bilanziell überschuldete Gesellschaft

Ja, das kann man der dann unten anbeigefügten Bilanz entnehmen. Ganz klar...

Bilanzen

Die Bilanz der MH Group GmbH kritisch analysiert

mhgroupbilanzkritischanalysiert Die Bilanz der MH Group GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022...

Bilanzen

FE Group GmbH eine bilanziell überschuldete Gesellschaft

Ja das ist so, aber eine bilanzielle Überschuldung ist nicht gleichzusetzen mit...