Staatsanwaltschaft Lüneburg6103 Js 17308/20 Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Landgerichts Lüneburg wegen Beihilfe zum Betrug in der Zeit vom 01.08.2018 bis 22.08.2018 im Zusammenhang mit der Hanseatischen Edelmetallhandel und Verwertungs GmbH (Az. 111 KLs 7/21) gegen Felix Nicolas Walther. Diese ist rechtskräftig seit dem 25.03.2022. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung kann Ihnen ein Anspruch entstanden sein, den Sie nun geltend machen können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
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