Nicht ungewöhnlich, auch Vertriebspartner des HFK fragen bei uns in der Redaktion nach „ob man das dann noch verkaufen kann?“. Rechtlich gesehen ja, denn das anbietende Unternehmen der Kapitalanlage ist derzeit nicht in Insolvenz. Man kann zwar die Meinung haben „das dies nur noch eine Frage der Zeit sein mag“, aber letztlich zählen doch nur Fakten.
Worauf Sie allerdings achten nüssen ist, das Sie dem Kunden im Beratungsprotokoll dann mitteilen, daß sich eine der Gesellschaften des HFK derzeit in einem vorläufigen Insolvenzverfahren befindert. Ob der Kunde, wenn Sie das so ins Beratungsprotokoll aufnehmen, noch das Investment zeichnet, die Frage denke ich können sie sich selber beantworten.
Was wir hier sehen ist ein Konglomerat an Gesellschaften die wirtschaftlich sicherlich voneinander in einer Abhängigkeit stehen, ergo hat eine ein Problem hat das sicherlich dann auch konkrete Auswirkungen auf die anderen Gesellschaften. Was wir aber auch sehen ist,das man die Frage nach der Verantwortung stellen muss, denn es gab ja über einen langen Zeitraum 2 Geschäftsführer die sich gerne im Licht des vermeintlichen Erfolges gesonnt haben, und vermutlich davon auch nicht schlecht gelebt haben dürften.
Es ist sicherlich nicht In Ordnung, wenn man jetzt nur Herrn Langhinrichs in die Verantwortung nehmen will, da muss ein Jörg Zeitz genauso mal „Butter bei de Fische“ tun und sagen was denn da nicht funktioniert hat. Das sollte Jörg Zeitz wissen, und mit Verlaub dafür wird er dann auch „geradestehen“ müssen. Immerhin war Herr Jörg Zeitz noch Geschäftsführer der Gesellschaft bis zum 21. Oktober 2015. Beide Herren werden sicherlich auch dem einen oder anderen Vertriebsmann dann mal erklären müssen, warum der dann jetzt verklagt wird, und möglicherweise seine wirtschaftliche Existenz verliert, denn eines dürfte allen Beteiligten klar sein, heir werden Anlegerschutzanwälte auf die Vermittler losgehen.
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