Startseite Allgemeines Hanseatisches Fussballkontor Insolvent- 100derte Anleger betroffen?
Allgemeines

Hanseatisches Fussballkontor Insolvent- 100derte Anleger betroffen?

Teilen

580 IN 325/16 In dem Verfahren über den Antrag d. 1) Andra Niemann, geboren am 19.06.1987, Lübecker Straße 272a, 19059 Schwerin
– antragstellende Gläubigerin zu 1 –

2) Heike Glüsing, geboren am 11.08.1965, Plöner Straße 22, 19057 Schwerin
– antragstellende Gläubigerin zu 2 –

3) Gianna Nicoletta Goff, geboren am 16.08.1985, Staatsangehörigkeit: deutsch,
Wittenburger Straße 87, 19053 Schwerin
– antragstellende Gläubigerin zu 3 –

4) Uwe Brauer, geboren am 08.03.1976, Holzhafen 1, 19055 Schwerin
– Antragstellender Gläubiger zu 6 –

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.

Hanseatisches Fußball Kontor GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Kai-Volker Langhinrichs, August-Bebel-Straße 3, 19055 Schwerin Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 10522
– Schuldnerin –

Beschluss:

1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen
werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Stephan Münzel
Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg
Telefon: 040 65052590

bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin.
Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und
zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu
prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22
Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu
zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch
an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs.
1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu
prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund
vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
bestehen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 – 2
19053 Schwerin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Amtsgericht Schwerin – Insolvenzgericht – 17.06.2016

1 Komment

  • Nun ist Uwe Brauer der den Insolvenzantrag gestellt hat, Geschäftsführer bei der DFI in Hamburg.
    Die DFI ist von Jörg Zeitz dem ehemaligen GS des HFK im Dezember 2015 gegründet worden. Jörg Zeitz is Mitverantwortlich für das Desaster bei der HFK. Sehr suspekt diese Sache. Da geht der Uwe Brauer zur Konkurrenz und davor setzt er den Dolchstoß an bei der HFK. War das schon so geplant? Sehr grenzwertig und absurd… Bleibt abzuwarten was Alles bei der DFI nun passiert. Das nächste Inforno ist schon im kommen..

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Das VW-Werk in Zwickau: Eine Region bangt um ihre Zukunft

Das VW-Werk in Zwickau, einst das Vorzeigeprojekt für den Wandel in der...

Allgemeines

Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Was bedeutet die zweite Gläubigerversammlung der F.E.IN GmbH für die Anleger?

Interviewer: Frau Bontschev, die F.E.IN GmbH hat die Anleihegläubiger zu einer zweiten...

Allgemeines

Einberufung einer zweiten Gläubigerversammlung; F.E.IN GmbH Nullkuponanleihe 15/21

F.E.IN GmbH Pullach i.Isartal Einberufung einer zweiten Gläubigerversammlung der F.E.IN GmbH, Wolfratshauser...

Allgemeines

ELARIS AG Kurs geht etwas zurück

Zum Ende der Woche scheint sich die Berg- und Talfahrt des Kurses...