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Hanseatisches Oberlandesgericht

 Hamburg, 27.03.2018

Verfügung

13 Kap 3/15

In der Sache
Schneider, W. ./. MPC Capital Investments GmbH u.a.

1.

Die Beteiligten werden darauf hingewiesen, dass gem. BGH XI ZB 17/15, Beschluss vom 19.09.2017, dort Rnrn. 62 – 69 – juris) nunmehr davon auszugehen sein dürfte, dass die derzeit verfahrensgegenständlichen Feststellungsziele nach Maßgabe des landgerichtlichen Vorlagebeschlusses nicht hinreichend bestimmt sind.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, binnen vier Wochen ab Zustellung dieser Verfügung sachdienliche Anträge zu stellen; möglicherweise (vgl. BGH aaO., Rn. 68) kommt ein Antrag nach § 15 KapMuG in Betracht.

2.

Verfügung vom 27.03.2018 hinausgeben an:

Prozessbevollmächtigte des Klägers Hahn PartG mbB zustellen (EB (Post))
Prozessbevollmächtigte der Beklagten zu 1, 2 Lindenpartners zustellen (EB (Post))
Prozessbevollmächtigte des Beigeladenen zu 2 LSV Rechtsanwalts GmbH zustellen
3.

Verfügung ins el. InfoSystem und im Klageregister veröffentlichen

4.

Dann WV

 

Panten
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht

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