Startseite Vorsicht KapMug Hanseatisches Oberlandesgericht-Detering, C../​. Lloyd Fonds AG u.a.
KapMug

Hanseatisches Oberlandesgericht-Detering, C../​. Lloyd Fonds AG u.a.

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
Teilen

Hanseatisches Oberlandesgericht

13 Kap 3/​20

Verfügung

In Sachen

Detering, C../​. Lloyd Fonds AG u.a.

1.

Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat wird bestimmt auf

Wochentag und Datum Uhrzeit Zimmer/​Etage/​Gebäude
Donnerstag, 26.01.2023 11:00 Uhr siehe Hinweis

HINWEIS: Den endgültigen Sitzungssaal erfahren Sie am Sitzungstag am Aushang bzw. bei der Information im Eingangsbereich des Gerichts.

Belehrungen gemäß §§ 78, 215 ZPO
Vor den Oberlandesgerichten herrscht Anwaltszwang. Daher kann nur ein Rechtsanwalt oder im Einvernehmen mit einem Rechtsanwalt ein der deutschen Sprache mächtiger Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, der nach den Teilen 1 und 5 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) berechtigt ist, vorübergehend die Tätigkeit eines Rechtsanwalts auszuüben, zum Prozessbevollmächtigten bestellt werden. Handlungen, die die Partei selbst vornimmt, sind prozessrechtlich unwirksam. Wird für die Partei kein Rechtsanwalt oder kein vorstehend näher bezeichneter ausländischer Rechtsanwalt tätig, kann gegen sie ein Versäumnisurteil ergehen. Die Parteien werden daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Nichterscheinen im Termin zu einem Verlust des Prozesses führen kann. Gegen die nicht erschienene Partei kann auf Antrag des Gegners ein Versäumnisurteil erlassen oder eine Entscheidung nach Aktenlage getroffen werden (§§ 330 bis 331a, 251a ZPO); in diesem Fall hat die säumige Partei auch die Gerichtskosten und die notwendigen Kosten der Gegenseite zu tragen (§ 91 ZPO). Aus dem Versäumnisurteil oder dem Urteil nach Lage der Akten kann der Gegner der säumigen Partei gegen diese die Zwangsvollstreckung betreiben (§ 708 Nr. 2 ZPO)

 

Hamburg, 09.01.2023

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
KapMug

Deka Investment GmbH gegen Volkswagen AG und Porsche Automobil Holding SE

Oberlandesgericht Braunschweig 3. Zivilsenat 3 Kap 1/​16 Kapitalanleger-Musterverfahren Deka Investment GmbH gegen...

KapMug

Terminladung 3 Kap 1/16 Deka Investment GmbH gegen Volkswagen AG und Porsche Automobil Holding SE

Oberlandesgericht Braunschweig 3. Zivilsenat 3 Kap 1/​16 Kapitalanleger-Musterverfahren Deka Investment GmbH gegen...

KapMug

Terminladung 13 Kap 1/18 HCI Capital AG

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 27.07.2023 13 Kap 1/​18 Verfügung In der Sache Netta,...

KapMug

Terminladung 9 Kap 4/18 US Öl- und Gasfonds XVII GmbH & Co. KG

9 Kap 4/​18 18. Juli 2023 Vfg. Termin zur mündlichen Verhandlung über...