MS „Elisabeth-S.“ GmbHMS „Elisabeth-S.“ GmbH & Co. KG & Co. KG
Hanseatisches OberlandesgerichtAz.: 13 Kap 26/19
Beschluss– In der Sache Anton Binderberger, Waldstraße 8, 87719 Mindelheim
Prozessbevollmächtigte: gegen
Prozessbevollmächtigte zu 1 und 3: Prozessbevollmächtigte zu 2: Prozessbevollmächtigte zu 4: Prozessbevollmächtigte zu 5: Prozessbevollmächtigte zu 6: Nebenintervenient zu 2 und 5: Prozessbevollmächtigte: Prozessbevollmächtigte: – beschließt das Hanseatische Oberlandesgericht – 13. Zivilsenat – durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Panten, die Richterin am Oberlandesgericht Löffler und den Richter am Oberlandesgericht Dr. Tonner am 06.08.2021: – Die Musterfeststellungsanträge des Musterklägers werden zurückgewiesen. – Gründe:– I. Gegenstand des vorliegenden KapMuG-Verfahrens ist der am 13.08.2008 veröffentlichte Anlageprospekt zur MS „Elisabeth-S.“ GmbH & Co. KG. Anlageobjekt sollte der 4.250-TEU-Containerschiffsneubau „Elisabeth-S.“ sein. Vorgesehen war eine Ablieferung des Schiffes durch die chinesische Bauwerft zum 31.08.2009. Bereedert durch die Reederei Rudolf Schepers GmbH & Co. KG sollte das Schiff in einem aus ca. 20 typgleichen Schiffen bestehenden 4.200-TEU-Pool der Peter Döhle Schiffahrts KG eingesetzt werden. Das Emissionskapital lag bei € 14.400.000, die Anlage sollte im Wege der treuhänderischen Beteiligung über die HCI Treuhand GmbH erfolgen. Die Musterbeklagten zu 1 und 3 waren Gründungsgesellschafterinnen der Objektgesellschaft mit Anteilen von € 1.000.000 bzw. € 25.000. Die Musterbeklagte zu 3 war zugleich die Vertragsreederin des Fondsschiffes, Platzierungsgarantin und mit der Bauaufsicht betraut. Die Musterbeklagte zu 1 fungierte nach den Angaben im Prospekt (S. 69) ausschließlich als Kommanditistin der Emittentin. Bei der Musterbeklagten zu 2 handelt es sich um die Rechtsnachfolgerin der mit einem KG-Anteil von € 12.000 an der Emittentin beteiligten vormaligen HCI Capital AG, der Konzernmutter des damaligen HCI-Konzerns, die u. a. Alleingesellschafterin der Treuhandgesellschaft und des Emissionshauses, der HCI Hanseatische Capitalberatungs GmbH (der Rechtsvorgängerin der Musterbeklagten zu 5), war. Letztere war ebenfalls mit € 12.000 an der Emittentin beteiligt und übernahm die Funktion der (formell erklärt – S. 5) Prospektverantwortlichen, Anbieterin und als Emissionshaus. Die Musterbeklagte zu 6 ist die Rechtsnachfolgerin (in der Folge wird zur Vereinfachung nur noch von der Musterbeklagten zu 6 gesprochen) der HCI Treuhand GmbH, Bremen, die ebenfalls mit einem Anteil von € 1.000 an der Emittentin (der MS „Elisabeth-S.“ GmbH & Co. KG) beteiligt war und als Treuhänderin des Fonds fungierte. Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft lag bei der MS „Elisabeth-S.“ Verwaltungs GmbH, deren Gesellschafter zu 50% Mitglieder der Familie Scheepers, zu weiteren 50% die Musterbeklagte zu 5 waren; die Geschäftsführung lag bei Rudolf, Jan und Katrin Scheepers. Mit Beschluss vom 05.02.2019 hat das Landgericht Hamburg dem Senat die folgenden Feststellungsziele zum Zwecke des Musterentscheids vorgelegt:
Mit Beschluss des Senats vom 22.03.2021 wurde weiter das folgende Feststellungsziel zugelassen:
II.
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