Hanseatisches Oberlandesgericht
Beschluss
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In der Sache
Carsten Detering, Im Mühlenfeld 44, 41812 Erkelenz
– Musterkläger –
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Jung & Schleicher, Klingelhöferstraße 4, 10785 Berlin
gegen
1) |
Lloyd Fonds AG, vertreten durch d. Vorstand Klaus M. Pinter, Amelungstraße 8-10, 20354 Hamburg
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2) |
Lloyd Treuhand GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Raik Czosnowski, Amelungstraße 8 – 10, 20354 Hamburg
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3) |
Commerzbank AG, vertreten durch d. Vorstand, Kaiserplatz 1, 60311 Frankfurt
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Prozessbevollmächtigte zu 1 und 2:
Rechtsanwälte Lindenpartners, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, Gz.: 11660/19 GWA/cp/asc
Prozessbevollmächtigte zu 1:
Rechtsanwälte Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Valentinskamp 88, 20355 Hamburg, Gz.: 61303-00540-18
Prozessbevollmächtigte zu 2:
Rechtsanwälte Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Valentinskamp 88, 20355 Hamburg, Gz.: 61303-00643-18 MNH
Prozessbevollmächtigte zu 3:
Rechtsanwälte Ettrich, Eschersheimer Landstraße 6, 60322 Frankfurt, Gz.: 1302/18 H06 sk
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beschließt das Hanseatische Oberlandesgericht – 13. Zivilsenat – durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Panten, die Richterin am Oberlandesgericht zur Verth und den Richter am Oberlandesgericht Dr. Tonner am 01.02.2022:
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Es wird festgestellt, dass das Musterverfahren hinsichtlich der Musterbeklagten zu 3) (Commerzbank AG) erledigt ist, nachdem das einzige gegen diese Musterbeklagte gerichtete ausgesetzte Verfahren durch Vergleich erledigt ist.
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Gründe:
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Die Erledigung des Musterverfahrens hinsichtlich der Musterbeklagten zu 3) ist durch deklaratorischen Beschluss festzustellen, nachdem sämtliche Parteien des Musterverfahrens übereinstimmend erklärt haben, dass das ausgesetzte Verfahren gemäß § 278 ZPO durch Vergleich beendet wurde und ihnen kein weiteres gegen diese Musterbeklagte gerichtetes Verfahren bekannt ist.
Sind im Musterverfahren – wie hier – mehrere Musterbeklagte beteiligt und fallen sämtliche Ausgangsverfahren gegen einen der Musterbeklagten weg, scheidet dieser Musterbeklagte ersatzlos aus dem Musterverfahren aus. Insoweit hat das Oberlandesgericht durch deklaratorischen Beschluss festzustellen, dass das Musterverfahren in Richtung auf den ausgeschiedenen Musterbeklagten erledigt ist. Das Musterverfahren wird dann lediglich mit den verbliebenen Musterbeklagten fortgesetzt (KG, Beschluss vom 06.11.2017, 4 Kap 1/16 m.w.N.).
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Panten | zur Verth | Dr. Tonner |
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht |
Richterin am Oberlandesgericht |
Richter am Oberlandesgericht |
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