FMA veröffentlicht Investoren-Warnung zu „Happy-Coins“
Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) stellt klar: die in Werbemitteilungen der „HappyCoins“ aufgestellte Behauptung, dieses angebliche Krypto-Asset sei von der FMA genehmigt worden und unterstehe ihrer laufenden Aufsicht, ist falsch. Die insbesondere auf transformationsmanagers.at[1], boerse-social.com[2] sowie linkedin.com[3] verbreitete Information, „(Inbox:) FMA genehmigt HappyCoins“, entbehrt jeglicher Grundlage.
Sie erweckt den falschen Anschein einer – tatsächlich nicht erfolgten – Genehmigung der FMA, sowie dass die FMA als (vorgeblich) aufsichtsrechtlich zuständige Behörde die Produkte der HappyCoins bzw. deren Einsatz oder Vertrieb aufsichtsrechtlich anerkannt oder gebilligt habe, oder gar laufend beaufsichtige. Die FMA hat daher den Anbieter zum Widerruf und zur sofortigen Löschung dieser Behauptung aufgefordert; bisher vergeblich.
Die FMA warnt daher, diese falsche Tatsachenbehauptung suggeriere in irreführender Weise eine Sicherheit, die so nicht gegeben ist. Jedenfalls wird der unzutreffende Eindruck erweckt, dass zwischen der FMA als Aufsichtsbehörde und der Qualität der Produkte der HappyCoins ein Zusammenhang bestünde.
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