Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 89/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 20565 eingetragenen Harfid GmbH, Lindenallee 39, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Harfid Hadrovic, Lindenallee 39, 45127 Essen und Herrn Hischam Rifai, Lindenallee 39, 45127 Essen und Herrn Daniel Booke, Lindenallee 39, 45127 Essen und Herrn Meldin Hadrovic, Lindenallee 39, 45127 Essen und Herrn Eldin Hadrovic, Lindenallee 39, 45127 Essen
Geschäftszweig: Bauunternehmung
ist am 16.09.2022, um 13:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Am Thyssenhaus 1-3, 45128 Essen bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
161 IN 89/22
Amtsgericht Essen, 16.09.2022
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