Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 112/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 21499 eingetragenen Harfid Hochbau GmbH, Lindenallee 39, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Harfid Hadrovic, Gustav-Freytag-Str. 15, 45657 Recklinghausen
Geschäftszweig: Das Bauhauptgewerbe, Mauerwerksarbeiten, Beton- u. Stahlbodenbauarbeiten, Bewehrungsarbeiten, Planung und Vermittlung
ist am 24.12.2022, um 13:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Am Thyssenhaus 1-3, 45128 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
161 IN 112/22
Amtsgericht Essen, 24.12.2022
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