So hieß die Meldung am gestrigen Tage auf der Seite der BaFin und dies war dann für uns auch keine Überraschung, denn viele Aussagen in der Werbung von easygold24 deuteten dann letztlich für uns auf eine eigentlich gestattungspflichtige Vermögensanlage hin.
Genau deshalb haben wir auch damals darüber berichtet, was dem Unternehmen gar nicht gefallen haben könnte, denn easygold24 schaltete sofort einen Rechtsanwalt gegenüber unserer Redaktion ein. Über das Schreiben dieses „Wald- und Wiesenanwaltes“ schmunzeln wir dann heute noch in der Redaktion.
Wo jener Rechtsanwalt sein juristisches Examen abgelegt hat, fragen wir uns bis heute. Anstatt sinnlose Abmahnungen zu versenden, hätte er sicherlich klugerweise einfach mal das Geschäftsmodell seines Mandanten anschauen sollen, dann hätte dieser es möglicherweise nicht auf die Seite der BaFin geschafft.
Wer solch einen Anwalt hat, der hat dann auch kein besseres Ergebnis für sich verdient. Nun hoffen wir, dass die BaFin dem gesamten Spuk bei easygold24 dann bald ein Ende bereitet.
Dafür möge sich der Inhaber von easygold24 mal einen Rechtsanwalt nehmen, der sein Handwerk versteht. Den, den er gegenüber uns eingeschaltet hatte jedenfalls, hat sein Honorar nicht verdient.
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihrer Website beziehen Sie sich auf eine Warnung der BaFin von easygold24, Leider könnte ich da nichts feststellen, haben Sie da ein Aktuellen Link für mich ?
Liebe Grüße.
Kitter