Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können unter bestimmten Bedingungen Hartz-IV-Leistungen verweigert werden. Ein Staat müsse die Möglichkeit haben, Zuwanderern ohne Arbeitsplatz Sozialleistungen zu versagen, so der EuGH heute in Luxemburg.
Der Ausschluss sei möglich, falls Zuwanderer nur das Ziel hätten, „in den Genuss der Sozialhilfe eines anderen Mitgliedsstaates zu kommen, obwohl sie nicht über ausreichende Existenzmittel (…) verfügen“. Der EuGH gab aber vor, jeden Einzelfall zu prüfen.
Rumänin hatte geklagt
Im konkreten Fall ging es um eine Rumänin aus Leipzig, die auf Hartz IV geklagt hatte. Das Jobcenter hatte der Frau diese Leistungen verweigert, weil sie keine Arbeit aufnahm. Die Frau hatte keinen Beruf gelernt und auch in ihrem Heimatland nicht gearbeitet. Das Sozialgericht Leipzig hatte den EuGH um Klärung gebeten.
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