Die Bundesregierung hat heute Eckpunkte für eine Cannabis-Legalisierung in Deutschland beschlossen. So sollen Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der Mediziner ist und in der Vergangenheit gegen eine Cannabis-Freigabe war, wollte die geplante Legalisierung ausdrücklich nicht als „großen Durchbruch in der Drogenpolitik verkaufen“.
Eine Entkriminalisierung solle besseren Kinder- und Jugend- sowie Gesundheitsschutz im Vergleich zu heute ermöglichen. Mit dem Cannabis-Verbot habe Deutschland in den vergangenen Jahren „keine vorzeigbaren Erfolge“ erzielt. Vielmehr sei der Konsum gestiegen.
Problematisches Suchtverhalten habe auch bei Erwachsenen zugenommen. „Die Tendenz geht in die falsche Richtung“, so Lauterbach. „Wir wollen den Markt sehr streng regulieren“, sagte er. Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm „Genusscannabis“ sollen straffrei, privater Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt und Verkauf an Erwachsene in „lizenzierten Fachgeschäften“ erlaubt werden.
Möglicherweise soll auch der Verkauf in Apotheken ermöglicht werden. Ob es wirklich dazu kommt, ist aber noch offen. Internationale und europarechtliche Regeln zum Umgang mit Cannabis könnten der Legalisierung in Deutschland entgegenstehen. Der rechtliche Rahmen biete „begrenzte Optionen, das Koalitionsvorhaben umzusetzen“, heißt es auch in dem vom Kabinett beschlossenen Eckpunktepapier.
Genannt wird in dem Zusammenhang unter anderem das Schengener Durchführungsübereinkommen. Ein konkreter Gesetzesentwurf soll deshalb erst vorgelegt werden, wenn sich abzeichnet, dass es von der EU gegen die geplante Cannabis-
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