Ab dem 1. Juli 2024 tritt der zweite Teil des Cannabisgesetzes (CanG) in Kraft, welcher neue spezifische Regelungen für den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau und den Besitz von Cannabis beinhaltet. Die wesentlichen Punkte, die ab heute gelten, sind:
Gemeinschaftlicher Eigenanbau in Anbauvereinigungen
Ab heute ist der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in sogenannten Anbauvereinigungen erlaubt. Diese Cannabis-Clubs ermöglichen es Erwachsenen, gemeinsam Cannabis anzubauen und zu konsumieren. Dabei dürfen die Anbauvereinigungen das Cannabis nur an ihre Mitglieder und nicht kommerziell weitergeben (BMG) (Deutscher Bundestag).
Neuerungen beim privaten Eigenanbau
Neben den bereits am 1. April 2024 eingeführten Regelungen für den privaten Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen pro Person, dürfen diese Pflanzen nun auch gemeinschaftlich in den Anbauvereinigungen kultiviert werden. Wichtig ist dabei, dass die Pflanzen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, gesichert werden (BMG) (ZDFmediathek).
Besondere Bestimmungen und Schutzmaßnahmen
Der Konsum von selbst angebautem Cannabis ist ausschließlich für den Eigengebrauch bestimmt und darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Verstöße gegen diese Regelungen können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren geahndet werden (ZDFmediathek). Zudem bleibt der Konsum in der Nähe von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen sowie tagsüber in Fußgängerzonen verboten, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten (ZDFmediathek).
Evaluierung und Modellprojekte
Während die heute in Kraft tretenden Regelungen den nicht-gewerblichen Bereich betreffen, bereitet die Bundesregierung parallel regionale Modellprojekte mit kommerziellen Lieferketten vor, die wissenschaftlich begleitet werden sollen (BMG) (Deutscher Bundestag).
Ziel des Gesetzes
Mit diesen Maßnahmen zielt das Gesetz darauf ab, den Schwarzmarkt zu bekämpfen, die Qualität und Sicherheit des konsumierten Cannabis zu erhöhen und die Präventionsarbeit zu verstärken. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen bleibt ein zentraler Bestandteil dieser Gesetzgebung (BMG) (BMG).
Diese spezifischen Regelungen, die ab heute gültig sind, stellen einen weiteren Schritt in der kontrollierten Legalisierung und Regulierung von Cannabis in Deutschland dar und sind Teil einer umfassenden Strategie zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit.
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