Wenn Ihnen Ihre Bank oder Sparkasse Geldanlagen Dritter verkaufen, zahlen Sie für die Vermittlung kein Entgelt. Das Geldinstitut erhält aber vom Drittanbieter eine Vermittlungsprovision. Diese Provision steht nach unserer Ansicht Ihnen als Kunden zu. Das passt den Sparkassen nicht. Mit Wirkung ab dem 15. April 2015 wollen die Sparkassen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ändern und alle Provisionen selbst behalten. Die Sparkassen verschicken deshalb seit einiger Zeit Briefe, in denen sie die Kunden auf den künftigen „Verzicht auf Herausgabe von Vertriebsvergütungen“ hinweisen und unterstellen deren stillschweigende Zustimmung.
Wir haben die HASPA abgemahnt und aufgefordert, die Verzichtsklausel nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers einzuführen. Nach unserer Rechtsauffassung reicht es nicht, wenn die HASPA ihre Kunden über die AGB-Änderung informiert, sondern sie müsste nachweisen, dass jeder Kunde seine Zustimmung aktiv erklärt hat. Das Abmahnverfahren kann aber dauern, daher:
Sofort widersprechen!
Nur wer bis zum 15. April 2015 der AGB-Änderung widerspricht, kann sie für seinen Depotvertrag verhindern.
Welche Verträge sind betroffen?
Zu den Verträgen, bei denen Provisionen anfallen, gehören Investmentfonds, Anleihen, Schuldverschreibungen und Zertifikate.
Was tun?
Wenn Sie ein Anschreiben erhalten haben, in dem auf die Änderung der „Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte“ hingewiesen wird, sollten Sie bis zum 15. April 2015 den AGB-Änderungen widersprechen. Wenn Sie dies fristgerecht tun, wird die Änderung nicht wirksam und Sie behalten Ihren Anspruch auf Herausgabe der Provisionen. Für Ihren Widerspruch finden Sie hier einen Musterbrief (90 Cent).
Und was dann?
Es kann passieren, dass die Sparkasse Ihnen nach Ihrem Widerspruch den Depotvertrag kündigt. Sie können mit Ihrem Depot zu einem anderen Institut wechseln, das keine Provisionen von Ihnen verlangt. Die Sparkasse darf für diesen Wechsel kein Geld verlangen. Unter Umständen erhalten Sie von Ihrer neuen Bank sogar eine Wechselprämie.
Sollten Sie im Falle einer Kündigung Rat brauchen, hier unser Beratungsangebot zum Thema Geldanlage.
Fragen Sie bei Ihrer Sparkasse nach der Höhe der einbehaltenen Provisionen. Für Ihren Auskunftsanspruch nutzen Sie unseren weiteren Musterbrief (90 Cent). Schicken Sie uns Ihre Unterlagen und Informationen, damit wir die Provisionssummen ermitteln können, die Ihnen bald verloren gehen könnten.
Stand vom Donnerstag, 9. April 2015
Quelle:VZHH
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