Schon öfters wurde durch die Redaktion geschildert, dass eine strafrechtliche Verfolgung von Hasskommentaren, Beleidigungen, Verleumdungen und anderen bösen Taten im Internet ohne weiteres möglich ist.
Nun berichtete der Spezialstaatsanwalt des Sonderdezernat für Justiz (Nordrhein-Westfalen), dass diese Art von Kommentaren strafrechtlich verfolgt werden. Seit dem Jahre 2016 gibt es bei der Staatsanwaltschaft in Köln eine Zentralstelle zur Verfolgung dieser Straftaten. Anzeigen wegen Volksverhetzung, zur Begehung von Straftaten, Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen und weiteren Taten können verfolgt werden. Der Staatsanwalt verweist laut der Süddeutschen Zeitung:
viele Straftäter sind verblüfft, wenn die Polizei vor der Tür steht.
Seit dem Februar hat er 385 Anzeigen erhalten, sowie 75 Beschuldigte Kunden identifiziert. Die Anzahl der tatsächlichen erhaltenen Anzeigen ist um ein Vielfaches größer als angegeben. Die anonymen Zusendungen sind allerdings laut Staatsanwaltschaft schwer zu verfolgen. Theoretisch ist der staatliche Zugriff auf Server im Ausland durch Rechtshilfeverfahren möglich. Dafür ist eine Voraussetzung einzuhalten, dass die Rechtslage im Ausland den gleichen Stand beträgt, wie im Inland. Einfacher ist es für die Strafverfolgung, wenn der Server in Deutschland steht. In dem Fall besteht Auskunftspflicht der EDV Unternehmen. Falls der Hass und die Straftaten offen zu Tage treten, kann gleichfalls ein Zugriff erfolgen.
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