Wer in Deutschland in einem Testzentrum einen CoV-Schnelltest vornehmen lässt, muss dafür ab Juli in der Regel drei Euro bezahlen. Das sieht die neue Testverordnung vor, die Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) heute in Berlin vorstellte.
Nur für Kleinkinder, besonders gefährdete Gruppen und beim Besuch von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sollen die Bürgertests kostenlos bleiben. Lauterbach begründete die Änderung mit den hohen Kosten von derzeit rund einer Milliarde Euro pro Monat. „Das können wir uns in der angespannten Haushaltslage, die uns im Herbst erwartet, leider nicht leisten“, sagte der Minister.
Lauterbach zufolge werden die Kosten für den Bund durch die Bürgertests bis Jahresende nun noch mit 2,7 Milliarden Euro veranschlagt. Ohne die Änderung wären es fünf Milliarden Euro gewesen.
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