BRR Bayerische Regional Re-Invest GmbH & Co. 1 geschlossene InvKG (vormals: BRR Bayerische Regional Re-Invest GmbH & Co. 1 KG)GrasbrunnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 30.06.2020Bilanz zum 30.06.2020A. Aktiva
B. Passiva
Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2020 bis 30.06.2020I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde gemäß den Vorschriften des KAGB, des Handelsgesetzbuches und nach den Vorschriften der Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände (KARBV) einschließlich der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt entsprechend der Vorgaben des § 21 Abs. 4 KARBV und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend der Vorgaben des § 22 Abs. 3 KARBV in Staffelform. Da es sich bei der Gesellschaft um eine extern verwaltete Investmentkommanditgesellschaft handelt, verfügt diese nur über Investmentvermögen und generiert nur Aufwendungen und Erträge aus dieser Investmenttätigkeit. Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Es wurden keine Geschäftsvorfälle in Währungen getätigt, die nicht auf Euro lauten. Angaben zu Umrechnungskursen sind daher nicht notwendig. Die erworbenen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zum Verkehrswert angesetzt. Der Erwerb des Sachanlagevermögens erfolgte zum Bilanzstichtag. Als Verkehrswert wurde der Kaufpreis einschließlich Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Die Barmittel in Form der täglich verfügbaren Bankguthaben sind zum Nennbetrag zuzüglich zugeflossener Zinsen gem. § 29 Abs. 2 Satz 1 KARBV angesetzt. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag gem. § 29 Abs. 3 KARBV passiviert. Die Kapitalanteile sind zum Nennwert angesetzt. Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gemäß dem Gliederungsschema des § 21 Abs. 4 KARBV und § 264c HGB. Die Bewertungsgrundsätze blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. II. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Angaben zu Vermögensgegenständen nach § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB Anlagenspiegel
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen umfassen ausschließlich Forderungen gegen Gesellschafter aus eingeforderten ausstehenden Einlagen in Höhe von T€ 450 (Vorjahr T€ 0). Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden im Wesentlichen für die Jahresabschlusserstellung 2019 und 2020 (€ 7.000,00), die Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 und 2020 (€ 19.500,00) sowie für Eigenkapitalvermittlungsprovisionen (€ 45.000,00) gebildet. Verbindlichkeiten Verbindlichkeitenspiegel
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von € 7.600.000,00 durch Pfandrechte in Form von Grundschulden sowie durch Abtretung von Miet/Pachteinnahmen gesichert. Kapitalanteile der Komplementärin Die Komplementärin ist am Kapital der Gesellschaft nicht beteiligt und leistet keine Einlage. Kapitalanteile der Kommanditisten Die Gründungskommanditistin hat eine Einlage von € 1.000,00 geleistet und ist mit einer Haftsumme in Höhe von€ 1.000,00 in das Handelsregister eingetragen. Die Pflichteinlagen der weiteren Kommanditisten belaufen sich zum Bilanzstichtag auf € 4.790.000,00 zuzüglich € 239.500,00 Agio. Die eingeforderten ausstehenden Pflichteinlagen (ohne Agio) belaufen sich zum Bilanzstichtag auf € 450.000,00. Die weiteren Kommanditisten werden mit einer Haftsumme von einem Tausendstel ihrer Pflichteinlage in das Handelsregister eingetragen. Die einzutragende Hafteinlage der Gesellschafter beträgt zum Bilanzstichtag € 4.790,00, davon waren € 970,00 zum Bilanzstichtag eingetragen. Die Kapitalanteile der Kommanditisten gliedern sich wie folgt:
III. Sonstige Angaben nach KAGB Die nachfolgenden Angaben erfolgen auf Grundlagen § 158 i. V. m. § 135 KAGB auf Basis der gesellschaftsvertraglichen Vorschriften. Bewertungsverfahren Für Zwecke der Ermittlung des Nettofondsvermögens erfolgt zum Bilanzstichtag eine interne Bewertung der bilanzierten Immobilien zum Verkehrswert gem. § 168 KAGB. Da der Übergang von Nutzen und Lasten der aktivierten Immobilie der Bilanzstichtag war und keinerlei Gründe für eine Abwertung der erworbenen Immobilie ersichtlich sind, wurde diese zu den Anschaffungskosten inkl. Anschaffungsnebenkosten bewertet. Vermögensaufstellung zum 30.06.2020
Im Geschäftsjahr betrug die Anzahl der umlaufenden Anteile 4.791. Der Nettoinventarwert je Anteil, der jeweils für eine gezeichnete Einlage in Höhe von € 1.000,00 ermittelt wird, beträgt € 937,71 (Vorjahr € 0,00, ermittelt nach § 168 KAGB) Entwicklungsrechnung nach KAGB
Verwendungsrechnung nach KAGB
Pauschalgebühren Es wurden keine Pauschalgebühren im Rumpfgeschäftsjahr 2020 bezahlt. Transaktionskosten Im Zusammenhang mit dem Erwerb des Objektes in Eichenau beliefen sich die Transaktionskosten im Rumpfgeschäftsjahr auf € 506.890,53 an die KVG und € 0,00 an Dritte. Vergütung an die KVG Die laufende Vergütung an die KVG betrug im Rumpfgeschäftsjahr T€ 15 (Vorjahr T€ 0). Eine zusätzliche Vergütung oder performanceabhängige Vergütung wurde nicht bezahlt. Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Investmentvermögen an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen. Ausgabeaufschlag Im Rumpfgeschäftsjahr 2020 wurden von Kommanditisten Ausgabeaufschläge (Agio) i. H. v. € 239.500,00 (Vorjahr € 0,00) eingefordert, davon ausstehend € 22.500,00 (Vorjahr € 0,00). Gesamtvergütung der Mitarbeiter der KVG Die ADREALIS hat als KVG entsprechend § 37 KAGB für Ihre Mitarbeiter und Geschäftsleiter ein Vergütungssystem in einer Vergütungsrichtlinie festgelegt. Im Geschäftsjahr 2019 hat die KVG variable Vergütungen von insgesamt T€ 7 (Vorjahr T€ 22) und feste Vergütungen von insgesamt T€ 421 (Vorjahr T€ 480) an ihre durchschnittlich 4 (Vorjahr fünf) Mitarbeiter gezahlt. Des Weiteren wurden für das Jahr 2019 T€ 7 (Vorjahr T€ 21) für variable Vergütungen zurückgestellt. Die Vergütungen und die Zielvereinbarungen für die Bonusvereinbarungen der KVG sind nicht an die Performance betreuter Investmentvermögen geknüpft. Es wird über das Vergütungssystem kein Anreiz gesetzt, unangemessene Risiken für die Investmentvermögen einzugehen. Im Jahr 2019 gab es 2 Personen, welche wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil des Investmentvermögens hatten. Diese Personen erhielten von der KVG fixe Vergütungen von insgesamt T€ 261 (Vorjahr T€ 240). Es handelt sich bei den Angaben um den Personalaufwand der das Investmentvermögen betreuenden KVG und nicht um Aufwendungen des Investmentvermögens BRR Bayerische Regional Re-Invest GmbH & Co. 1 geschlossene InvKG. Wesentliche im Geschäftsjahr erfolgte Veränderungen des Verkaufsprospektes Der Verkaufsprospekt wurde im Rumpfgeschäftsjahr nicht verändert. Angaben nach § 25 Abs. 5 KARBV Zum Bilanzstichtag hat die Gesellschaft das Objekt in Eichenau im Bestand:
Angaben zu § 300 KAGB Angaben zu § 300 Abs. 1 Nr. 1 KAGB Gem. Art. 1 Abs. 5 der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) Nr. 231/2013 DER KOMMISSION vom 19.12.2012 („AIFM-VO) bezieht sich die Ermittlung von schwer liquidierbaren Vermögensgegenständen auf bestimmte illiquide Vermögensgegenstände des AIF, bei denen besondere Regelungen bestehen (z.B. „side pockets“-Regelungen, die in Deutschland gesetzlich nicht zulässig sind). Die Qualifizierung als nicht kurzfristig liquidierbarer Vermögensgegenstand genügt für die Berücksichtigung als schwer liquidierbarer Vermögensgegenstand nicht. Der Anteil der schwer zu liquidierenden Vermögensgegenstände beträgt 0,0%. Angaben zu § 300 Abs. 1 Nr. 2 KAGB Die KVG hat ein Liquiditätsmanagement-Handbuch erstellt, das die Merkmale des Liquiditätsmanagements des Investmentvermögens in der jeweiligen Phase (Investitionsphase, Betriebsphase) ebenso darstellt wie die Besonderheiten der Vermögensgegenstände, in die investiert wird. Das Handbuch des Liquiditätsmanagements ist in das Handbuch des Risikomanagements eingegliedert worden. Angaben zu § 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB Das Risikomanagementsystem für die Investmentkommanditgesellschaft umfasst die fortlaufende Erfassung, Messung, Steuerung und Überwachung der wesentlichen Risiken. Wesentliche Risiken, denen die Investmentkommanditgesellschaft ausgesetzt ist, sind Vermietungsrisiken, Instandhaltungsrisiken, Bonitäts- und Liquiditätsrisiken. Zur Steuerung der Risiken wird ein dem Risikoprofil der Investmentkommanditgesellschaft adäquates Limitsystem eingerichtet und laufend überwacht. Ein Verfahren zur Früherkennung von Risiken wird vorgehalten. Angaben zu § 300 Abs. 2 Nr. 1 KAGB Der Leverage beträgt im Rumpfgeschäftsjahr 310,12 % des Net Asset Values gemäß Commitment-Methode und 277,00 % des Net Asset Values nach der Bruttomethode. Die Vorjahreswerte wurden nicht angegeben, da die Immobilie im Rumpfgeschäftsjahr angeschafft wurde. Sonstige Angaben nach HGB Haftungsverhältnisse Es liegen keinerlei Haftungsverhältnisse vor. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es gibt keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Komplementärin Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Sunrise Capital Verwaltungs-GmbH, Konstanz (eingetragen beim Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 718559) ohne Kapitalanteil. Die Gesellschaft hat ein Stammkapital von € 25.000,00. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Rumpfgeschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 0. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Rumpfgeschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die Sunrise Capital Verwaltungs-GmbH, Konstanz, vertreten durch deren einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer Herrn Hendrik Böhrnsen, Hamburg, Herrn Frank Gerd Hansen, Hamburg (bis 27.04.2020) und Herrn Ernst Rohwedder, München (ab 28.04.2020) geführt.
Konstanz, den 26. April 2021 Sunrise Capital Verwaltungs-GmbH
München, den 26. April 2021 ADREALIS Service Kapitalverwaltungs GmbH Die Geschäftsführung Vorstehender, zur Offenlegung bestimmter Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht wurde der folgende Vermerk erteilt: VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An die BRR Bayerische Regional Re-Invest GmbH & Co. 1 geschlossene InvKG (vormals: BRR Bayerische Regional Re-Invest GmbH & Co. 1 KG): VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der BRR Bayerische Regional Re-Invest GmbH & Co. 1 geschlossene InvKG (vormals: BRR Bayerische Regional Re-Invest GmbH & Co. 1 KG), Grasbrunn, bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2020 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BRR Bayerische Regional Re-Invest GmbH & Co. 1 geschlossene InvKG (vormals: BRR Bayerische Regional Re-Invest GmbH & Co. 1 KG), Grasbrunn, für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerungen hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personenhandelsgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u. a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN Prüfungsurteil Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der BRR Bayerische Regional Re-Invest GmbH & Co. 1 geschlossene InvKG (vormals: BRR Bayerische Regional Re-Invest GmbH & Co. 1 KG), Grasbrunn, geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on As- surance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuordnung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die ordnungsgemäße Zuordnung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
München, den 26. April 2021 MT Treuhand München GmbH A. Tränkler, Wirtschaftsprüfer R. Kleedörfer, Wirtschaftsprüferin |
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