Das Landgericht Dortmund hat die Hauptverhandlung gegen vier mutmaßliche Rädelsführer der rechtsextremistischen Vereinigung „Combat 18 Deutschland“ eröffnet. Der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf gab am 28. Juni 2024 der Anklage des Generalbundesanwalts statt.
Die Angeklagten Stanley R. (48), Keven L. (43), Gregor M. (44) und Robin S. (39) sollen trotz des seit Oktober 2020 bestandskräftigen Verbots die Organisation bis Frühjahr 2022 weitergeführt haben. Ihnen wird vorgeworfen, konspirative Treffen organisiert, Aufnahmeverfahren durchgeführt und Merchandising-Artikel produziert zu haben.
Obwohl der Generalbundesanwalt zunächst die Ermittlungen wegen der vermeintlich besonderen Bedeutung des Falls übernommen hatte, verwies der Senat die Sache an das Landgericht Dortmund. Begründet wurde dies damit, dass der Fall weder durch das Ausmaß der Rechtsverletzung noch durch die Auswirkungen der Taten besonders herausrage.
Die Vereinigung zählte laut Anklage nur 20 Mitglieder und konnte in eineinhalb Jahren lediglich zwei neue Mitglieder gewinnen. Ihre Aktivitäten und Veranstaltungen hätten keinen relevanten Zulauf gefunden, was auf eine geringe Anziehungs- und Strahlkraft hindeute.
Die Entscheidung zur Eröffnung der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Dortmund ist noch nicht rechtskräftig. Die Verfahren gegen 17 mutmaßliche einfache Mitglieder wurden bereits im Sommer 2023 an die zuständigen Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben.
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