Den Betreibern von Haus-Photovoltaik-Anlagen beschert die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes seit Jahresbeginn attraktivere Rahmenbedingungen: Die Förderung wurde erweitert, die Vergütungssätze angehoben, bürokratische Hürden abgebaut und Steuern abgeschafft.
Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verbessert die Konditionen für Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihren eigenen Solarstrom erzeugen. Die beschriebenen Änderungen konzentrieren sich auf Anlagen von drei bis zwanzig Kilowatt Leistung (kWp), wie sie typisch sind für Einfamilienhäuser. Ziel ist es, den Ausbau von erneuerbaren Energien deutlich voranzutreiben. So soll die gesamte Photovoltaik-Anlagenleistung in Deutschland bis zum Jahresende um neun Gigawatt erhöht werden, bis zum Jahr 2026 sind weitere 22 Gigawatt Anlagen-Leistung geplant. Etwa die Hälfte der Anlagen soll auf Dächern entstehen, während die andere Hälfte als Freiflächenanlagen geplant ist.
Verbesserungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Bereits seit Mitte 2022 gelten höhere Vergütungssätze für Strom aus Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen wurden. Es wird zwischen Anlagen zur Eigenversorgung und Anlagen zur Volleinspeisung unterschieden:
Für die Einspeisung der Überschüsse aus Anlagen zur Eigenversorgung gilt folgende Vergütung:
- bei bis zu 10 Kilowatt Leistung 8,2 Cent pro Kilowattstunde,
- bei 10 bis 40 Kilowatt Leistung 7,1 Cent pro Kilowattstunde
- bei 40 bis 100 Kilowatt Leistung 5,8 Cent pro Kilowattstunde
Für die Einspeisung des Stroms aus Anlagen zur Volleinspeisung gilt diese Vergütung:
- bei bis zu 10 Kilowatt Leistung 13,0 Cent pro Kilowattstunde,
- bei 10 bis 40 Kilowatt Leistung 10,9 Cent pro Kilowattstunde,
- bei 40 bis 100 Kilowatt Leistung 10,9 Cent pro Kilowattstunde
Nicht vergessen!
Für die dauerhafte höhere Vergütung muss die Anlage vor Inbetriebnahme sowie jährlich jeweils bis zum 30. November als Volleinspeise-Anlage dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden.
Birgit Holfert, Energieexpertin der Verbraucherzentrale, betont jedoch auch vor diesem Hintergrund: „Für die meisten Verbraucher ist es am wirtschaftlichsten, ihren Solarstrom selbst zu nutzen.“ Auch eine Kombination von beispielsweise einer kleinen Anlage mit hohem Eigenverbrauchsanteil sowie einer großen Anlage zur Volleinspeisung ist möglich.
Neu ist zudem, dass kürzlich in Betrieb genommene Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt sowie ältere Anlagen mit einer Leistung von bis zu sieben Kilowatt ihr volles Potenzial ausschöpfen dürfen. Sie können nun den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen und müssen nicht wie bis Ende 2022 auf 70 Prozent der Nennleistung gedrosselt werden.
Finanzierung von PV
Mit Krediten aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard können Kauf und Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage sowie die Anschaffung eines Stromspeichers finanziert werden. Das Landesförderprogramm „Sachsen-Anhalt SPEICHERT“ für die Beschaffung und Errichtung von Stromspeichern für neu errichtete Photovoltaikanlagen, wurde im Februar 2023 vorzeitig eingestellt. Aktuell wird eine Neuausrichtung geprüft.
Wichtig:
Förderanträge müssen stets vor dem Beginn einer Maßnahme gestellt werden.
Weitere Erleichterungen
Auch in der Einkommensteuer erwarten Verbraucher ab 2023 Erleichterungen: Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt sind ab 2023 steuerfrei, damit müssen weder Einkommenssteuer noch Mehrwertsteuer gezahlt werden. Das gilt sowohl für Anlagen auf oder an Einfamilienhäusern als auch für Garagen, Carports und andere Nebengebäude.
Fragen zu Photovoltaik-Anlagen und zur Nutzung erneuerbarer Energie beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Aktuelle Informationen zu verschiedenen Themen erhalten Sie auch in unseren kostenlosen Online-Vorträgen:
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