Findet die Polizei bei einer Hausdurchsuchung einen gefährlichen Gegenstand rechtfertigt dieses die fristlose Kündigung des Wohnungsmietvertrages. Das sagt das Landgericht Berlin in einem Hinweisbeschluss. 65 S 54/18. Juristischer Hintergrund ist der sogenannte Hausfrieden des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) § 569 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund….
Hier wurde eine Pistole nebst Munition in der Wohnung gefunden.
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