Da sind wir doch sehr erstaunt über Medienberichte, dass sich das Unternehmen HC Consulting AG am Unternehmen Apella beteiligt, denn wir fragen uns natürlich in unserer Redaktion: „Wovon eigentlich“?
Das Unternehmen HC Consulting AG aus Köln war ausweislich der letzten veröffentlichten Jahresbilanz aus dem Jahre 2017 lediglich mit einem Eigenkapital von 19.112,44 Euro ausgestattet.
Schaut man sich diese letzte veröffentlichte Bilanz noch einmal genauer an, dann stellt man fest, dass das Unternehmen hc consulting AG im Jahre 2016 sogar noch „bilanziell überschuldet“ war.
Das zumindest hat man dann im letzten Bilanzjahr korrigieren können.
Nun halten wir selber das Unternehmen Apella AG für ein sehr renommiertes Unternehmen, fragen uns aber natürlich jetzt doch, was man mit solch einem augenscheinlich wirtschaftlich nicht starken Partner denn in einer Zusammenarbeit will? Wo liegt der Mehrwert für das Unternehmen Apella AG und deren Maklerpoolpartner?
Schaut man sich dann einmal die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz des Unternehmens Apella AG aus Neubrandenburg an, dann könnte man auch zu dem Schluss kommen: „Eigentlich könnten die doch das Unternehmen HC Consulting AG aus der Portokasse bezahlen.“
Apella AktiengesellschaftNeubrandenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Lagebericht zum Geschäftsjahr 2017der Apella AG1. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens 2. Forschung und Entwicklung 2. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen 2. Geschäftsverlauf 3. Lage & Finanzielle Leistungsindikatoren 3. Nachtragsbericht 4. Prognosebericht 5. Chancen- und Risikobericht 1. Chancenbericht 2. Risikobericht 6. Berichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten 7. Bericht über Zweigniederlassungen 1. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Die Apella AG ist ein unabhängiger Finanzdienstleister und betrieb im Geschäftsjahr deutschlandweit die Geschäfte eines Maklerverbundes. Maklerverbünde fungieren als weitreichende Schnittstelle zwischen Anbietern von Finanz-/Versicherungsprodukten und freien Finanzdienstleistern und sind somit am Vermittlungsprozess beteiligt. Die Apella AG deckte 2017 folgende Bereiche ab: Investmentfonds, Versicherungen, Finanzierungen, Vermögensverwaltung und Haftungsdach (über Tochterunternehmen „Apella WertpapierService GmbH“), Assekuradeur (über Tochterunternehmen „Deutsche Assekuradeur GmbH“), Beteiligungen (über Tochterunternehmen „Apella Nautica GmbH“) und Beratung im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (über Tochterunternehmen „BBVS GmbH“). 2. Forschung und Entwicklung Da es sich bei unserem Unternehmen um ein Dienstleistungsunternehmen handelt, betreiben wir keine Forschung und Entwicklung im klassischen Sinne. Gleichwohl investieren wir, um beispielsweise Software selbst zu entwickeln und unsere Software über zahlreiche Schnittstellen mit anderen Systemen zu vernetzen. 2. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Wirtschaft im Euro-Raum befand sich im Berichtsjahr in sehr guter Verfassung. Praktisch alle Länder zeigten sich auf Wachstumskurs. Auch die deutsche Konjunktur hat im abgelaufenen Geschäftsjahr an Schwung und Breite gewonnen und ist weiterhin auf Wachstumskurs. Gründe sind neben der seit Jahren stabilen Binnennachfrage der Aufschwung in der Eurozone und die anziehende Weltwirtschaft, die die Exporte belebt hat. 2017 war ein erfolgreiches Börsenjahr mit überdurchschnittlichen Erträgen bei erstaunlich geringer Volatilität und anhaltend niedrigen Zinsen. Die schrittweise Überführung der ultra-expansiven Geldpolitik der großen Notenbanken, separatistische Tendenzen und der politische Rechtsruck in Europa, aber auch die unklaren Folgen des Brexit sorgten für Unsicherheiten. Politische Risiken jedoch, die Anfang des Jahres die Anleger beschäftigten, übten keinen spürbaren Einfluss auf die Entwicklung an den Börsen aus. Hingegen wurden die Marktteilnehmer von einem erstaunlich starken Wachstum der Weltwirtschaft überrascht. Noch überraschender war die im Jahresverlauf zunehmende Schwäche des USD gegenüber dem EURO. Branchensituation Wettbewerb Der gesamte Markt für Finanzdienstleistungen sowie die Versicherungsbranche befindet sich in einer Konsolidierung. Zunehmend übernehmen Finanzintermediäre Beratungs- und Vergleichssoftwareanbieter, die mit Ihrer Software zur Kosten- und Prozessoptimierung und damit zur Steigerung der Produktivität beitragen. Darüber hinaus erhöht sich der Wettbewerbsdruck auf die gesamte Branche durch neue, innovative Marktteilnehmern („FinTechs“ und „InsureTechs“). Einer Studie der comdirect zufolge sind derzeit insgesamt 699 Start-ups in Deutschland aktiv und sammelten in den vergangenen fünf Jahren rund zwei Milliarden Euro Wagniskapital ein. Deutschland gilt als potenzialstärkster Markt in Europa, auf dem nationale und internationale Finanzdienstleister konkurrieren. Aufgrund verschärfter Regulierungsvorschriften und wachsender innovativer Marktteilnehmern wächst der Druck vor allem auf kleinere Anbieter, sodass sich die Anzahl der Marktteilnehmer weiter verringern wird. Die Apella AG steht mit unterschiedlichen Unternehmen in Konkurrenz, die über selbstständige Vermittler Finanz- und Versicherungsprodukte an Vermittler oder Endkunden vermitteln. Darunter fallen Maklerpools wie z.B. Fonds Finanz, Netfonds, JDC, BCA, aber auch auf Endkunden ausgerichtete Geschäftsbanken, Sparkassen, Volksbanken sowie Finanzvertriebsgesellschaften. Regulierung Um die Transparenz und die Beratungsqualität im Markt nachhaltig zu erhöhen, hat der Gesetzgeber bereits in den vergangenen Jahren verschiedene regulatorische Änderungen auf den Weg gebracht. Diese haben auch im abgelaufenen Geschäftsjahr die Rahmenbedingungen beeinflusst und werden die Konsolidierung weiter vorantreiben. So hat laut einer Studie des Beratungsunternehmens Willis Towers Watson das LVRG, das bereits 2015 in Kraft getreten war, dazu geführt, dass im Jahr 2017 niedrigere Vergütungen in der Versicherungsvermittlung gezahlt wurden. Beim Vertriebsweg Maklern war der Rückgang laut Studie mit rund 7 Promille am stärksten. Die Apella AG ist gut gewappnet für die regulatorischen Anforderungen. Durch die Diversifizierung unseres Geschäftsmodells, den eigenen Assekuradeur, das eigene Finanzdienstleistungsinstitut (Haftungsdach und Vermögensverwaltung) und das Rechtsberatungsunternehmen für betriebliche Altersvorsorge hebt sich die Apella AG auch in dieser Hinsicht deutlich von anderen Marktteilnehmern ab. Die Apella AG berührt im Wesentlichen die IDD und die MiFID II, die Anfang 2018 in Kraft getreten sind: Vermittlerrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) Die Richtlinie soll mit dem Ziel der Erhöhung der Transparenz und des Verbraucherschutzes novelliert werden und dann für alle Vertriebsaktivitäten der Versicherungswirtschaft in Europa gelten. Vermittler müssen künftig Ausbildung und kontinuierliche berufliche Weiterbildung nachweisen. Es erfolgte eine rückwirkende Verschiebung der Pflicht der EU-Mitgliedsstaaten zur Umsetzung der Richtlinienvorgaben bis zum 1.7.2018 – statt bisher zum 23.2.2018. Die Anwendung hat dann bis spätestens 1.10.2018 zu erfolgen. Die neue Versicherungsvermittlungsverordnung VersVermV lässt auf sich warten. Ein Inkrafttreten erst im Herbst kann damit nicht ausgeschlossen werden, da schließlich noch das Bundeskabinett, der Bundestag und der Bundesrat zustimmen müssen. MiFID II (Finanzmarktnovellierungsgesetz) Im April 2014 hatte das Europäische Parlament eine Verschärfung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II verabschiedet, das vor allem das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), das Kreditwesengesetz und das Börsengesetz berührt. Die Frist zur Umsetzung der EU-Marktrichtlinie MiFID II wurde aufgrund einer zeitlichen Verzögerung bei der Verabschiedung und Ausarbeitung der notwendigen technischen Standards auf den 3. Januar 2018 verschoben. Im Rahmen der Implementierung hatten viele Institute mit der komplizierteren Abwicklung einer Wertpapierorder sowie einem erhöhten Dokumentationsaufwand zu kämpfen. Konzentration bei Vermittlern Neben der Regulierung dürften auch Veränderungen durch „Digitalisierung“ und „Disruption“ den bereits seit Jahren bestehenden Trend der Reduzierung der Vermittleranzahl weiter verschärfen. Viele Prozesse in der Beratung zu Finanzdienstleistungen und Versicherungen können automatisiert werden. Was heute Menschen machen, dürfte schon in wenigen Jahren vielfach von Maschinen erledigt werden. Spätestens dann dürften insbesondere kleinere Maklerbüros und Vermittler mit geringerer Beratungsqualität und einer hohen Abhängigkeit von Abschlussprovisionen betroffen sein. Antiquierte Prozesse und veraltete Informationstechnik werden zum Engpass für das Fortbestehen der Unternehmen. 2. / 2.3. Geschäftsverlauf/Lage Die positive Geschäftsentwicklung hat sich im Jahr 2017 fortgesetzt. Das Geschäftsjahr verlief für die Apella AG zufriedenstellend. Eine komfortable Eigenkapitalbasis und ein weiterhin wachsendes Neugeschäft von 131 Tsd. (128 Tsd.) Neuverträgen in der Apella Gruppe lässt die Apella AG zuversichtlich in die Zukunft sehen. Die Anträge teilten sich wie folgt auf: Finanzielle Leistungsindikatoren
Ertragslage Die Umsatzerlöse der Apella AG haben sich auf 28,8 Mio. Euro (27,7 Mio. EUR) erhöht (Vorjahreswerte in Klammern). Der Jahresüberschuss hat sich auf 656,1 TEUR (531,0 TEUR) erhöht. Der Jahresüberschuss wurde durch Umstrukturierung bei externen Softwarelizenzen, einmalige periodenbezogene Veränderungen in der Jahresendabgrenzung und einer Korrektur bei der Stornoreserve positiv beeinflusst. Der Materialaufwand hat sich leicht unterproportional zu den Umsatzerlösen entwickelt. Die Personalkosten belaufen sich nahezu unverändert auf 1,8 Mio. EUR (1,7 Mio. EUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich auf 0,98 Mio. EUR (1,01 Mio. EUR) reduziert. Finanz- und Vermögenslage Die Apella AG kann eine sehr solide Finanzlage vorweisen. Der Cash-Flow entwickelte sich wie folgt:
Die Vermögenslage hat sich gegenüber dem Vorjahr weiter verbessert. Das Eigenkapital ist auf 4,1 Mio. EUR (3,8 Mio. EUR) gestiegen. Bankkredite sind nicht vorhanden. Die Bilanzsumme stieg auf 14,9 Mio. EUR (14,1 Mio. EUR). Die Erhöhung der Vermögenslage resultiert zum großen Teil aus dem gestiegenen Finanzmittelfonds aufgrund des Abbaus der Forderungen gegen verbundene Unternehmen und des guten Jahresergebnisses. Auf der Passivseite sind insbesondere das Eigenkapital sowie die erfolgsabhängigen Vergütungen in den sonstigen Rückstellungen gestiegen. 3. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine berichtspflichtigen Ereignisse ergeben. 4. Prognosebericht Wir beurteilen die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens positiv. Die Finanzdienstleistungsbranche bietet nach wie vor ein sehr großes Wachstumspotential. Den Risiken begegnen wir durch eine breite Streuung der Geschäfte und der Geschäftspartner. In unserer Planung gehen wir aufgrund der zu erwartenden deutlichen Reduzierung der LV-Abschlussprovisionen durch das LVRG II, dem immer stärker werdenden Wettbewerb im Sachversicherungsgeschäft und den Regulierungsvorgaben nur von leichten Umsatzsteigerungen aus. Insgesamt erwarten wir, dass aufgrund verschiedener Einmaleffekte 2017 der Jahresüberschuss 2018 leicht unter Vorjahresniveau liegen wird. 5. Chancen- und Risikobericht 5.1. Chancenbericht Die Apella AG hat sich ganz klar für die Entwicklung zum Vollsortimenter entschieden und baut die einzelnen Geschäftsbereiche systematisch weiter aus. Durch ihr diversifiziertes Geschäftsmodell (u.a. eigener Assekuradeur, eigenes Finanzdienstleistungsinstitut mit Vermögensverwaltung und das Rechtsberatungsunternehmen für betriebliche Altersvorsorge) ist sie hervorragend für zukünftige Anforderungen gerüstet. Durch eine extrem breite Produktpalette steht den Vermittlern nahezu der gesamte Markt für die Vermittlungstätigkeit zur Verfügung. Immer höhere Anforderungen an Beratung und Dokumentation führen gerade bei kleineren Maklerunternehmen und unwirtschaftlicheren Einheiten zu einem Anschluss an einen Pool oder Verbund. Dieser Konsolidierungsprozess dürfte auch in diesem Jahr der größte Wachstumstreiber sein. Hier sollte die Apella AG mit dem Fokus auf Produkte und Prozesse auch zukünftig entsprechend profitieren können. Unterstützung des Beratungsprozesses Durch den Fokus auf die immer bessere Unterstützung des Beratungsprozesses und einer engen Kooperation mit einem hybriden Insuretech stellen wir sicher, dass unsere Verbundpartner bestmöglich auf „Digitalisierung“ und „Disruption“ vorbereitet sind. Weiterhin planen wir zum Jahresende 2018 die Umstellung auf das Makler-Service-Center 3.0 abzuschließen. Diese zentrale technische Kommunikationsschnittstelle zum Berater mit vereinfachten und direkten Zugängen zu allen wichtigen Elementen des Beratungsprozesses wird die Attraktivität der Apella AG deutlich zu steigern. Dazu trägt auch die Aktualität der Daten bei, die über derzeit mehr als 1.500 Schnittstellen zu und von Produktgesellschaften, Vergleichs- und Beratungsrechnern und CRM-Systemen konsolidiert und automatisch aktualisiert werden. 5.2. Risikobericht Alle Ressourcen und Aktivitäten der Apella AG sind auf eine nachhaltige Erfolgssicherung ausgerichtet. Dabei werden sämtliche geschäftspolitische Entscheidungen stets unter Beachtung der Ertrags-/Risikorelation getroffen. Ziel des Risikomanagements ist die Steigerung des Unternehmenswertes auf Basis einer bewussten Steuerung der unternehmerischen Risiken. Die Einzelrisiken werden laufend überwacht und in regelmäßigen Abständen überprüft. Daneben findet eine ständige Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems statt. Folgende Risiken wurden für die Apella AG definiert: Adressausfallrisiken Unter Adressausfallrisiken versteht die Apella AG mögliche Verluste, die durch Ausfall eines Courtagerückerstattungsanspruches entstehen. Dieses Risiko resultiert aus der vorschüssigen Auszahlung diskontierter (noch nicht verdienter Courtagen) an Vertriebspartner. Das theoretische Gesamtrisiko resultiert aus der Annahme, dass alle diskontierten Verträge zum gleichen Zeitpunkt storniert werden. Zur Besicherung wurde ab 2008 in Abhängigkeit von Qualität und Dauer der Zusammenarbeit eine individuelle Stornoreserve gebildet (degressiv). Insgesamt ist das Adressausfallrisiko durch Stornoreserve und Eigenkapital zu 35,6% (31,0%) mit Eigenmitteln und Stornoreserven unterlegt. Schon im Vorfeld wird das Adressausfallrisiko reduziert durch die Zusammenarbeit mit Creditreform, Schufa und der AVAD (Auskunftsstelle über Versicherungs-/Bausparkassen-außendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V.). Die Apella AG prüft die Bonität aller Vertriebspartner bei Geschäftsanbahnung (zusätzlich zur Erlaubnis nach §34c/ §34f und/oder 34d GewO und Eintragung im Versicherungsvermittlerregister) und die Bonität der Kunden ab einem bestimmten diskontierten Courtageanspruch. Systematisch wird so das Risiko durch selektive ratierliche Auszahlung bei höheren Courtagewerten pro Vertrag, bei Eigenverträgen und bei negativer Kundenbonität reduziert. Zusätzlich wurden folgende Warnindikatoren definiert: Sprunghaftes Wachstum unverdienter Courtagen, subjektive Indikatoren (z.B. überschnelle Courtageanfrage) und die Zusammensetzung der Einnahmen aus diskontierten und ratierlichen Courtagen. Im Zweifelsfall werden weitere Sicherheiten (z.B. Grundschuldbestellung, Abtretungen eines Wertpapierdepots oder einer Lebensversicherung) verlangt. Zur Kontrolle der Entwicklung von Außenständen etc. werden nach jeder 14-tägigen Courtageabrechnung Kontrolllisten an den Vorstand gegeben. Eine obligatorische Vertrauensschadensumlage dient seit Jahren zusätzlich zur Befriedigung des Anspruches aus Adressausfall. Personelle Risiken Zu den personellen Risiken zählen alle Risiken, die aus dem Einsatz von Mitarbeitern resultieren. Grundlegende Belehrungen zur Vertraulichkeit sind in jedem Arbeitsvertrag niedergelegt. Durch ein angemessenes Vergütungsmodell und Formen der Mitarbeiterbeteiligung wird das Risiko häufigen Mitarbeiterwechsels reduziert. Die Apella AG achtet weiterhin darauf, dass bei Urlaub, Krankheit oder Kündigung eines Mitarbeiters andere Mitarbeiter die Tätigkeiten des nicht zur Verfügung stehenden Mitarbeiters problemlos übernehmen können. Betrugsrisiken wird durch die Umsetzung des Vieraugenprinzips und mit regelmäßigen Stichproben begegnet. Zur Verbesserung der Transparenz wichtiger Geschäftsprozesse und zur Sicherung der Ersetzbarkeit wird das Organisationshandbuch auf der Basis eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001:2015 weiter vervollständigt. Rechtliche Risiken Zu den rechtlichen Risiken gehören Gefahren, die sich aus der Vielzahl der Geschäfte und aus Verstößen gegen gesetzliche und interne Vorschriften ergeben können. Zur Absicherung allgemeiner und branchenspezifischer Risiken wurden für die Apella AG eine Vermögensschadenshaftpflicht- und eine Vertrauensschadensversicherung abgeschlossen. Operative Risiken Zu den operativen Risiken zählen Einwirkungen auf den betrieblichen Ablauf, die nicht beeinflussbar sind. Zur Behandlung der allgemeinen Risiken wurde ein Ablauf definiert der jedem Mitarbeiter bekannt ist. Er stellt die zu ergreifenden Maßnahmen in den Fällen Stromausfall, Rechnerausfall, Systemengpass und -störung und Telefonausfall dar. Risiken aus dem Verlust von Daten wirkt die Gesellschaft durch ein System von redundanten Servern, Backupsystemen und täglichen mehrstufigen Datensicherungen und dem Einsatz eines externen ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum entgegen. Die Gesellschaft verfügt über einen feuerfesten Tresor, in dem die Datensicherungen verwahrt werden. Dem Risiko der Beschädigung der EDV durch Stromausfall oder Blitzschlag wird durch den Abschluss einer Elektronikversicherung entgegengewirkt. Eine Datenbank mit allen wichtigen Informationen sichert die Ersetzbarkeit in der Wartung des Computersystems. Diese wird regelmäßig aktualisiert und erweitert. Durch den Abschluss einer Feuerversicherung und einer entsprechenden Haftpflichtversicherung wird Risiken, die aus den Geschäftshäusern entstehen können, begegnet. 6. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Wertpapiere, Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Forderungsausfälle treten aufgrund der langen Zusammenarbeit mit dem Großteil der Finanzdienstleister insbesondere bei neuen Geschäftsverbindungen und bei bewusstem Betrug auf. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Die Liquiditätslage des Unternehmens ist sehr gut. Das Unternehmen benötigt keine Bankkredite und ist komplett eigenkapitalfinanziert. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolges gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Zusätzlich zu den im Bereich „Adressausfallrisiken“ beschriebenen Maßnahmen, schloss die Gesellschaft zur Absicherung von Risiken eine Vertrauensschadenversicherung ab. Soweit bei Forderungen Ausfall- oder Bonitätsrisiken erkennbar sind, die nicht über die Versicherung abgedeckt sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. 7. Bericht über Zweigniederlassungen Die Gesellschaft unterhält derzeit keine Zweigniederlassungen. Dank an Mitarbeiter und Aktionäre Wir möchten uns besonders bei allen Mitarbeitern der Apella AG und deren Tochterunternehmen bedanken, die mit Ihrer täglichen Arbeit und Einstellung die Basis unseres Erfolges legen. Insbesondere freuen wir uns über alle neuen Vertriebspartner und Aktionäre und bedanken uns für das Vertrauen. Wir würden uns freuen, wenn Sie auch zukünftig unseren Weg begleiten.
Neubrandenburg, den 8. Juni 2018 Guntram Schloß, Vorstandsvorsitzender Dr. Eva-Marie Lemke, Vorstand Harry Kreis, Vorstand BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
ErgebnisverwendungErgebnisverwendungsvorschlag des Vorstands / der GeschäftsleitungDer Jahresüberschuss 2017 von Euro 656.144,76 soll gemäß Vorschlag des Vorstandes wie folgt verwendet werden: – Auszahlung an Aktionäre (ohne eigene Anteile) Stück 454.236 x Euro 0,70 = Euro 317.965,20. Der verbleibende Jahresüberschuss von Euro 338.179,56 soll den anderen Gewinnrücklagen zugeführt werden. AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Apella Aktiengesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches, des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses Mitzugehörigkeitsvermerke Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird dazu folgende Erläuterung gegeben: Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (Euro 853.534,62) gehören auch mit zu folgenden Bilanzpositionen: – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 792.711,05 Euro – Sonstige Vermögensgegenstände 60.823,57 Euro Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (Euro 53.665,50), gehören auch mit zur Bilanzposition Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Forderungen mit antizipativem Charakter In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind folgende Forderungen mit antizipativem Charakter (§ 268 Abs. 4 HGB) enthalten: Forderungen aus offenen Gewinnausschüttungen 7.096,14 Euro Besonderheiten, Vergleichbarkeit mit Vorjahreswerten Im Abschlussjahr erfolgte eine Aktivierung der aktiven latenten Steuern gemäß § 274 HGB. Der entsprechende Bilanzposten beträgt Euro 289.264,11. Er entwickelte sich im Abschlussjahr wie folgt:
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Firmenwert der per 01.01.2003 übernommenen Daetz & Partner GbR wird linear auf 15 Jahre abgeschrieben. Dabei beinhaltet der Firmenwert im Wesentlichen den Kundenstamm der GbR. Die Übernahme dieser GbR bildet die Grundlage für das heutige Versicherungsgeschäft der Apella Aktiengesellschaft. Deshalb ist ein Firmenwert zweifellos vorhanden und weiterhin abzuschreiben. Ende 2016 wurden die Kundenbeziehungen/Depots der Skandia PortfolioManagement GmbH gekauft. Sie wurden als Firmenwert aktiviert und auf 5 Jahre abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,– wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: 1. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften zu Anschaffungskosten 2. Beteiligungen an Personengesellschaften mit Anschaffungskosten von Euro 232.200,00 wurden mit einem beizulegenden Wert von Euro 1,00 ausgewiesen. In den Vorjahren war die Beteiligung bereits um Euro 232.199,00 abgeschrieben worden. 3. Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von Euro 2.741.174,63 wurden mit einem beizulegenden Wert von Euro 2.639.427,56 ausgewiesen. In den Vorjahren waren die Wertpapiere bereits um Euro 84.755,90 abgeschrieben worden. Damit betragen die kumulierten außerplanmäßigen Abschreibungen auf die sonstigen Wertpapiere des Anlagevermögens Euro 101.747,07. Die Gesellschaft kann über einen Betrag von Euro 435.580,69 der Wertpapiere des Anlagevermögens nicht frei verfügen, da diese an Finanzinstitute verpfändet sind. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Allen risikobehafteten Positionen ist durch die Vornahme angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Die Gesellschaft kann über einen Betrag von Euro 395.220,59 der Guthaben bei Kreditinstituten nicht frei verfügen, da diese an Finanzinstitute verpfändet sind. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Das Verrechnungsgebot von Deckungsvermögen und zugehörigen Pensionsverpflichtungen (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurde befolgt: Es erfolgte eine Saldierung der Pensionsverpflichtung mit den Rückdeckungsansprüchen aus Versicherungsverträgen. Per 31.12.2017 übersteigen die Rückdeckungsansprüche aus Versicherungsverträgen die Pensionsverpflichtungen um Euro 20.966,38, so dass der Bilanzausweis als aktiver Unterschied aus der Vermögensverrechnung erfolgt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der Ansatz erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Anlagengitter Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist dem Anlagengitter am Ende des Anhangs zu entnehmen. Geschäftsjahresabschreibung Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist dem Anlagengitter zu entnehmen. Angabe zu Forderungen Die Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr betragen Euro 1.037.737,98 (Vorjahr: Euro 847.636,29).
Angaben zum Eigenkapital Angaben zum Grundkapital § 160 AktG Das Grundkapital besteht aus 454.854 Stück (Vorjahr 454.854 Stück) Namensaktien zum rechnerischen Anteil von Euro 1,00 pro Stück, hiervon 618,00 Stück eigene Anteile. Eigene Anteile Bei den offen vom gezeichneten Kapital abgesetzten eigenen Anteilen handelt es sich um nennbetragslose Stückaktien, deren nomineller Anteil am Grundkapital 0,14% beträgt. Im Jahr 2017 wurden 468 Stück eigene Anteile ausgegeben und 965 Stück eigene Anteile erworben. Der Bestand der eigenen Anteile zum 31.12.2017 beträgt 618,00 Stück. Entwicklung der Gewinnrücklage – Andere Gewinnrücklage Zum 01.01.2017 betrug die andere Gewinnrücklage Euro 1.129.046,93 hiervon Rücklage für eigene Anteile Euro 121,00. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 08.08.2017 wurde der Jahresüberschuss des Vorjahres (Euro 530.977,89) für die Ausschüttung einer Dividende von Euro 249.602,65 und für die Zuführung in die anderen Gewinnrücklagen von Euro 281.375,24 verwendet. In 2017 wurden 468 Stück eigene Anteile ausgegeben und 965 Stück eigene Anteile erworben. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag und dem Veräußerungserlös bzw. dem Kaufpreis der eigenen Anteile in Höhe von Euro 21.190,16 wurde gemäß § 272 Abs. 1b HGB den anderen Gewinnrücklagen entnommen. Mithin beträgt die andere Gewinnrücklage per 31.12.2017 Euro 1.390.197,01; hiervon Rücklage für eigene Anteile Euro 618,00. Gewinnverwendungsvorschlag Der Jahresüberschuss 2017 von Euro 656.144,76 soll gemäß Vorschlag des Vorstandes wie folgt verwendet werden: – Auszahlung an Aktionäre (ohne eigene Anteile) Stück 454.236 x Euro 0,70 = Euro 317.965,20. Der verbleibende Jahresüberschuss von Euro 338.179,56 soll den anderen Gewinnrücklagen zugeführt werden. Ausschüttungssperre Gemäß § 268 Abs. 8 HGB besteht für Gewinne in Höhe von Euro 309.793,11 eine Ausschüttungssperre. Pensionsrückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde die PUC-Methode angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden
Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen
Angabe zur Restlaufzeit der Verbindlichkeiten Über die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten gibt folgender Verbindlichkeitenspiegel Auskunft:
Im Vorjahr betrugen die Verbindlichkeiten insgesamt TEuro 10.049,73. Hiervon hatten TEuro 4.629,40 eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und TEuro 5.410,43 eine Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren betrugen TEuro 9,90. Erläuterung der periodenfremden Erträge Im Einzelnen ergaben sich folgende Erträge, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind:
Erläuterung der periodenfremden Aufwendungen Im Einzelnen ergaben sich folgende Aufwendungen, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind:
IV. Sonstige Angaben Anzahl der Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 38 Arbeitnehmer beschäftigt, hiervon 3 Mitglieder des Vorstandes und 35 übrige Mitarbeiter. Ausschüttungssperre Gemäß § 268 Abs. 8 HGB besteht eine Ausschüttungssperre für folgende Sachverhalte: – Aktivierte selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände: 11.831,00 Euro – Aktive latente Steuern: 289.264,11 Euro – Unterschiedsbetrag aus Abzinsung Pensionsrückstellung mit 7- und 10- jährigem Durchschnittssatz (§ 253 Abs. 6 HGB): 8.698,00 Euro Gesamt: 309.793,11 Euro Angaben zu gewährten Krediten und Vorschüssen an Vorstände und Aufsichtsräte Vorständen und Aufsichtsräten wurden keine Kredite und Vorschüsse gewährt. Gesellschaftsorgane Die Geschäfte wurden durch folgende Personen geführt: Aufsichtsrat: Hans Schmitz Senior Consultant, Norderstedt Vorsitzender Prof. Dr. Hans-Wilhelm Zeidler Diplom-Kaufmann, Berlin Maik Schnürer Key-Account-Manager, Leutkirch Vorstand: Guntram Schloß Kaufmann, Neubrandenburg Vorsitzender Dr. Eva-Marie Lemke Kauffrau, Neubrandenburg Harry Kreis Kaufmann, Neubrandenburg Vergütungen der Mitglieder der Gesellschaftsorgane Hinsichtlich der Gehälter des Vorstandes wird von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Der Aufsichtsrat erhält für seine Tätigkeit keine Vergütungen. Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mindestens 20 Prozent der Anteile
Der Vorstand geht von einer Werthaltigkeit der Beteiligungen an der Apella WertpapierService GmbH und der Umbrella Treuhand I GmbH aus, da es sich bei den bisher erzielten negativen Jahresergebnissen um Anlaufverluste handelt.
Neubrandenburg, 09. Juni 2018 Guntram Schloß, Vorsitzender des Vorstands Dr. Eva-Marie Lemke, Mitglied des Vorstands Harry Kreis, Mitglied des Vorstands Anlagespiegel
Bericht des Aufsichtsrates zur Prüfung des Jahresabschlusses 2017 und des Lageberichtes 2017der Apella AGDer Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes im Geschäftsjahr 2017 überwacht und ihn beratend bei der Leitung des Unternehmens begleitet. Er informierte sich über die laufende Geschäftstätigkeit und die Lage des Unternehmens regelmäßig, zeitnah und umfassend durch mündliche Berichte. Die Berichterstattung umfasste alle wichtigen Informationen zur Geschäftsentwicklung, einschließlich der Unternehmensplanung, der strategischen Weiterentwicklung und Rentabilität der Apella AG. Der Aufsichtsrat war in wichtige Entscheidungen, die für das Unternehmen von besonderer Bedeutung waren, eingebunden. Im Geschäftsjahr 2017 hat der Aufsichtsrat zwei Aufsichtsratssitzungen durchgeführt. In der Aufsichtsratssitzung vom 22.06.2018 hat sich der Aufsichtsrat eingehend mit dem Jahresabschluss der Apella AG zum 31.12.2017 befasst. Der Jahresabschluss und der Bericht des Abschlussprüfers wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrates rechtzeitig vorgelegt. Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 wurde durch die Apella AG erstellt. Der in der Hauptversammlung 2017 gewählte Abschlussprüfer Revisions- und Treuhandkommanditgesellschaft Kiel hatte den Abschluss zuvor geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Allen Mitgliedern hat der Jahresabschluss, der Lagebericht für die Gesellschaft, der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Prüfberichte des Abschlussprüfers vorgelegen. Durch den Aufsichtsrat wurden der Jahresabschluss und der vom Vorstand vorgelegte Lagebericht 2017 geprüft. Der Aufsichtsrat hat bei seiner Prüfung sowohl der Gewinn- und Verlustrechnung, als auch der Bilanz keine Anhaltspunkte für Beanstandungen gefunden. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Daher hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2017 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der vom Vorstand vorgelegte Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns stößt auf keine rechtlichen oder sonstigen Vorbehalte. Ihm schließt sich der Aufsichtsrat an und empfiehlt ihn zur Beschlussfassung durch die ordentliche Hauptversammlung.
Neubrandenburg, 22. Juni 2018 Prof. Dr. Hans-Wilhelm Zeidler, Aufsichtsratsvorsitzender sonstige Berichtsbestandteile
gez. Guntram Schloß, Kaufmann, Neubrandenburg, Vorstandsvorsitzender Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde vor der Feststellung offengelegt. „Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Apella Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Kiel, den 12. Juni 2018 Revisions- und Treuhand-Kommanditgesellschaft gez. Holtzberg, Wirtschaftsprüfer |
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- hc consulting AG was ist das dann für eine "Mini-Mini-AG? Die waren bis vor einem Jahr sogar noch "bilanziell Überschuldet"!
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