Finanzanlagevermögen
Auf fünf Beteiligungen wurden aufgrund von voraussichtlich dauernden Wertminderungen außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von EUR 2.232.369,69 (Vorjahr: EUR 5.977.757,76) auf den niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag vorgenommen.
So einfach kann man das dann in der Bilanz nachlesen. Wenige Zeilen mit heftigen Auswirkungen für die Anleger. Ist ja nicht das Geld der Geschäftsführer. Nun denn…………..
HCI Real Estate BRIC Pooling GmbH & Co. KG
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva |
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31.12.2019 EUR |
31.12.2018 EUR |
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A. Anlagevermögen | 29.427.844,10 | 35.099.039,90 |
I. Finanzanlagen | 29.427.844,10 | 35.099.039,90 |
B. Umlaufvermögen | 3.749.875,51 | 7.012.669,69 |
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 233.762,76 | 82.469,76 |
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 3.516.112,75 | 6.930.199,93 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 33.177.719,61 | 42.111.709,59 |
Passiva |
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31.12.2019 EUR |
31.12.2018 EUR |
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A. Eigenkapital | 32.667.673,38 | 41.953.078,39 |
I. Kapitalanteile | 32.667.673,38 | 41.953.078,39 |
1. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter | 0,00 | 0,00 |
2. Kapitalanteile der Kommanditisten | 32.667.673,38 | 41.953.078,39 |
B. Rückstellungen | 116.615,43 | 97.392,85 |
C. Verbindlichkeiten | 393.430,80 | 61.238,35 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 33.177.719,61 | 42.111.709,59 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zur Gesellschaft
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HR A 103600 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB. Von den eingeräumten Erleichterungen bei der Gliederung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter teilweiser Inanspruchnahme der größenabhängigen Erleichterungen für kleine Gesellschaften gemäß § 274a und § 288 HGB.
Hinsichtlich der als Eigenkapital ausgewiesenen Kapitalanteile der Kommanditisten erfolgte gemäß § 265 Abs. 5 HGB eine weitere Untergliederung entsprechend der im Gesellschaftsvertrag für diese vorgesehenen Kapitalkonten.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die auf die Posten der Bilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften.
Die Bewertung erfolgte unter dem Aspekt der Fortführung der Gesellschaft (Going-Concern-Prinzip).
Die Finanzanlagen betreffen hinsichtlich der Anteile an verbundenen Unternehmen eine mehrheitliche Beteiligung an einer Investitionsgesellschaft, die in ausländische Gesellschaften (Zielfondsgesellschaften) investiert, die wiederum Immobilien bzw. Anteile an Immobiliengesellschaften halten. Die Beteiligungen beinhalten unmittelbare Beteiligungen an ausländischen Zielfondsgesellschaften. Die Anteile und Beteiligungen sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten angesetzt worden. Die Bilanzierung der Anteile an den Zielgesellschaften erfolgte entsprechend des vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) erlassenen Standards IDW RS HFA 18. Nach diesem Standard sind Liquiditätsausschüttungen als ergebnisneutrale Minderungen des Buchwertes der Zielfondsgesellschaft zu behandeln, soweit diese nicht auf handelsrechtliche Gewinne der Zielfondsgesellschaften entfallen. Deshalb erfolgte in Abhängigkeit von der Gewinnsituation der Zielfondsgesellschaften ein Ausweis als Anschaffungskostenminderung oder als Beteiligungsertrag. Sofern Informationen dafür vorliegen, dass sich der beizulegende Wert der Beteiligungen aufgrund gesunkener Verkehrswerte der von den Zielgesellschaften gehaltenen Investments vermindert hat, wurden außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB auf die Beteiligungen vorgenommen. In 2019 erfolgte aufgrund teilweise wieder gestiegender Verkehrswerte Zuschreibungen auf zwei Beteiligungsbuchwerte bis maximal zu den Anschaffungskosten. Bei den übrigen Beteiligungen waren auch im Jahr 2019 weitere Abschreibungen ebenfalls gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB auf die Beteiligungen erforderlich.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bewertet.
Guthaben bei Kreditinstituten wurden ebenfalls mit dem Nennwert bewertet.
Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Erfassung der Geschäftsvorfälle erfolgt im Rahmen einer US – Dollar geführten Finanzbuchhaltung. Die Umrechnung der Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte grundsätzlich mit dem Jahresdurchschnittskurs von USD 1,1195 pro EUR (Vorjahr: USD 1,1810 pro EUR). Das eingezahlte Eigenkapital wurde mit dem Einzahlungskurs bewertet. Das Anlagevermögen wurde grundsätzlich mit den historischen Umrechnungskursen der Anschaffungszeitpunkte bzw. mit dem jeweiligen Kurs zum Zeitpunkt der Zahlung umgerechnet. Soweit es sich um kurzfristige Forderungen bzw. Verbindlichkeiten handelte, wurde der Devisenkassamittelkurs USD 1,1234 pro EUR (Vorjahr: USD 1,1450 pro EUR) bei der Umrechnung zugrundegelegt.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
Finanzanlagevermögen
Auf fünf Beteiligungen wurden aufgrund von voraussichtlich dauernden Wertminderungen außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von EUR 2.232.369,69 (Vorjahr: EUR 5.977.757,76) auf den niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Eigenkapital
Die Kommanditeinlagen der Gesellschaft betragen zum Bilanzstichtag EUR 138.238.903,11 (USD 183.730.477,25; Vorjahr: TEUR 137.884 bzw. TUSD 183.331).
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 92.038,45 (Vorjahr: TEUR 1) betreffen vollständig Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Bei den sonstigen betrieblichen Erträge betreffen in Höhe von EUR 335.186,09 (Vorjahr: EUR 531.048,05) außergewöhnliche Erträge aus der Zuschreibung von Finanzanlagen.
Das Ergebnis nach Verwendungsrechnung stellt sich wie folgt dar:
2019 | 2018 | ||||
EUR | EUR | ||||
Jahresfehlbetrag zum 31.12. | -1.548.340,13 | -5.293.545,52 | |||
Belastung auf beweglichen Kapitalkonten zum 31.12. | 1.548.340,13 | 5.293.545,52 | |||
Ergebnis nach Verwendung zum 31.12. | 0,00 | 0,00 |
VI. Sonstige Angaben
Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer.
Organe der Gesellschaft
Geschäftsführer der Firma HCI Real Estate BRIC Pooling GmbH & Co. KG ist die persönlich haftende Gesellschafterin Firma HCI Real Estate BRIC Pooling Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, mit einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000,00.
Die Gesellschaft wird durch die Firma HCI Real Estate BRIC Pooling Verwaltungsgesellschaft mbH allein vertreten.
Geschäftsführer der Firma HCI Real Estate BRIC Pooling Verwaltungsgesellschaft mbH sind bzw. waren die Herren
Heiko Bestier, Geschäftsführer Fondsmanagement,
Christoph Volkamer, Geschäftsführer Fondsmanagement (ab 01.08.2018 bis 17.05.2019),
Jan Willem Krutemeier, Geschäftsführer Fondsmanagement (ab 18.05.2019 bis 14.05.2020),
Marcus Piskorz, Geschäftsführer Fondsmanagement (ab 15.05.2020).
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungsverhältnisse
Die Gesellschaft ist unmittelbar mit 100% an der HCI Real Estate BRIC Pooling Blocker GmbH, Hamburg beteiligt:
31.12.2019 | 31.12.2018 | ||||
EUR | EUR | ||||
Eigenkapital | 31.648.096,56 | 28.375.359,04 | |||
Jahresüberschuss (Vorjahr: Jahresüberschuss) | 2.744.306,70 | 2.422.653,00 |
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gesellschaft hat gegenüber den Zielfondsgesellschaften zum Bilanzstichtag Einzahlungsverpflichtungen in Höhe von TUSD 3.167.
Hamburg, den 24. Juli 2020
gez. Heiko Bestier
gez. Marcus Piskorz
für HCI Real Estate BRIC Pooling Verwaltungsgesellschaft mbH
für HCI Real Estate BRIC Pooling GmbH & Co. KG
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2020 festgestellt.
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