Die Verbraucherzentrale Hamburg und der Bund der Versicherten (BdV) haben die Vertragsklauseln zum Rückkaufswert und zu Stornoabzügen in Riester-Fondsrenten der HDI Lebensversicherung AG abgemahnt. Schon zuvor hatten wir in einem Verfahren gegen die klassische Riester-Rente der Allianz bereits einen ersten Erfolg erzielt. Fondsgebundene Riester-Verträge sind noch undurchschaubarer als klassische Angebote, finden wir und Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV ergänzt: „Daher ist es besonders perfide, im Kleingedruckten derartiger Verträge solche Paragrafen zu Abschlusskosten und Stornoabzügen zu verstecken, die bei anderen Verträgen längst nicht mehr zulässig sind.
Nach unserer Auffassung sind die im Kleingedruckten der Verträge aufgeführten Klauseln zur sogenannten Zillmerung und zu den Stornoabzügen nicht hinreichend transparent. Dies führt dann dazu, dass Kunden, die ihren Vertrag abbrechen oder beitragsfrei stellen, spürbare Nachteile erleiden müssen. Sowohl die Verbraucherzentrale Hamburg als auch der BdV haben in der Vergangenheit in vielen Verfahren erfolgreich gegen diese Klauseln gekämpft.
Mit dem Erwerb des Gerling-Konzerns durch die Talanx AG, der Eigentümerin der HDI Versicherungen, ist der Gerling Konzern in der HDI aufgegangen. Zuvor fusionierten die Lebensversicherer HDI und Gerling 2006 zur HDI-Gerling Lebensversicherung AG. Die ehemalige HDI-Gerling Lebensversicherung AG firmiert seit 2012 als HDI Lebensversicherung AG. Sie bietet Produkte und Dienstleistungen in der Risikoabsicherung und Altersvorsorge an. Dazu gehören fondsgebundene Lebensversicherungen, Renten- und Risikoversicherung sowie Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Die seit Beginn der Finanzkrise zu beobachtende Verschiebung zugunsten klassischer Lebensversicherungen mit garantierten Leistungen zu Lasten fondsgebundener Policen setzt sich nach Angaben der HDI in der Struktur des Neugeschäfts fort. Trotz eines gesunkenen Anteils fondsgebundener Verträge liegt dieser aber immer noch bei einem Viertel des Neugeschäfts.
Stand vom Freitag, 22. November 2013
Quelle: VBZ Hamburg
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